Klassenberechtigung SEP

Unsere ATO bietet die Ausbildung zur Klassenberechtigung SEP nach FCL.725 sowie FCL.740 an.
Eine schriftliche Prüfung zum Nachweis der Theoriekenntnisse wird ebenso gefordert.

Termine

Die Ausbildungstermine finden Sie hier oder fragen Sie persönlich nach.

Voraussetzungen

für SEP (land):

  • PPL(A)
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 oder höher
  • Funkzeugnis

für SEP IR:

  • PPL(A)
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 oder höher
  • Funkzeugnis
  • gültige Klassenberechtigung SEP (land)
Einmotoriges Schulflugzeug für die SEP-Klassenberechtigung

Weitere Informationen

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