Ausbildung BZF II / BZF I / AZF

Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst – BFZ II / I

Als Inhaber eines BZF II sind Sie zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache und im deutschen Luftraum berechtigt.

Als Inhaber eines BZF I sind Sie zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache berechtigt.

Im Zuge der Berufspilotenausbildung (CPL(A)) ist der Erwerb des BZF I vorgeschrieben.