Bei uns können Sie die Fluglehrerausbildung FI(A) oder die Lehrberechtigung für Klassenberechtigungen (CRI SEP / MEP) absolvieren.
Der Lehrgang hat zum Ziel, Ihnen die notwendigen Fähigkeiten für den Erwerb einer Fluglehrerberechtigung zu vermitteln.
Wir werden:
- Ihre technischen Kenntnisse auffrischen und auf den neuesten Stand bringen;
- Sie in der Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts ausbilden;
- sicherstellen, dass Ihre fliegerischen Fähigkeiten einem ausreichend hohen Standard entsprechen
Termine
Wir bieten Ihnen die Fluglehrerausbildung kompakt innerhalb von 5 Wochen an. Die Prüfung findet direkt im Anschluss an den Lehrgang statt.
Die Lehrgangstermine finden Sie hier oder fragen Sie persönlich nach.
Voraussetzungen
- Kopie der Lizenz, Funksprechzeugnis BZF I oder AZF, Tauglichkeitszeugnis
- Personalsausweis- oder Reisepasskopie
- Erklärung über schwebende Verfahren
- Ausbildungsvertrag mit der Flugschule und Luftfahrtunternehmen ARDEX GmbH
- der Bewerber für eine Lehrberechtigung muss mind. 18 Jahre alt sein (zur Lizenzbeantragung)
- fachliche Voraussetzungen nach FCL.915.FI a) und b)
Der Bewerber muss:
a) mind. im Besitz einer CPL(A) sein oder mindestens 200 Flugstunden auf Flugzeugen nachweisen, davon als Inhaber einer PPL(A) mindestens 150 Flugstunden als verantwortlicher Pilot
b) die Anforderungen an die theoretischen Kenntinsse für eine CPL(A) erfüllen (Nachweis CPL-Kenntnisse)
c) mindestens 30 Flugstunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk nachweisen, von denen mindestens 5 Flugstunden während der letzten 6 Monate vor dem in FCL.930.FI Buchstabe a genannten Vorab-Testflug absolviert worden sein müssen
d) mindestens 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug erhalten haben, von denen höchstens 5 Stunden im Simulator oder FNPT geflogen wurden
e) mindestens 20 Stunden VFR-Überlandlflug als verantwortlicher Pilot, einschließlich eines Fluges über 300 NM, 2 Landungen auf 2 vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen
FCL.930.FI a): Bewerber um das FI-Zeugnis müssen innerhalb der letzten 6 Monate vor dem Beginn des Lehrgangs einen besonderen Vorab-Testflug gegenüber einem gemäß FCL.905.FI Buchstabe i qualifizierten FI absolviert haben. Diese praktische Fähigkeit beurteilt die Fähigkeit des Bewerbers zur Teilnahme am Ausbildungslehrgang.
Die Ausbildung
Die theoretische Ausbildung für Fluglehrer FI(A) umfasst mindestens 125 Stunden, einschließlich Zwischenprüfungen. Piloten, die im Besitz einer Lehrberechtigung für Hubschrauber FI(H) sind oder waren, werden 75 Stunden auf die 125 Stunden des Ausbildungsteils 1 zu Lehrtätigkeit und Lernverhalten angerechnet.
Die praktische Ausbildung für Fluglehrer FI(A) umfasst mindestens 30 Stunden Flugausbildung.
Bis auf den Abschnitt zu Lehrtätigkeit und Lernverhalten entsprechen alle im Lehrplan für theoretische und praktische Ausbildung enthaltenen Sachgebiete denen im Lehrplan für den Erwerb einer PPL(A) und sollten dem Lehrgangsteilnehmer bereits bekannt sein.
Im Rahmen des Fluglehrerlehrgangs ist die Rolle des Individuums im Hinblick auf menschliche Faktoren bei der Verbindung zwischen Mensch und Maschine und das effektive Arbeiten als Besatzung CRM schwerpunktmäßig zu behandeln. Besondere Aufmerksamkeit ist auf die Reife und das Urteilsvermögen des Lehrgangsteilnehmers zu richten, dazu gehört auch die Fähigkeit, Erwachsene, ihre Verhaltensweisen und unterschiedlichen Lernfähigkeiten zu verstehen.
Während des Fluglehrerlehrganges sind die Teilnehmer für die Bedeutung von Luftsicherheit zu sensibilisieren. Die Schärfung des Sicherheitsbewusstseins ist eines der grundlegenden Ziele während der gesamten Ausbildung. Es ist von wesentlicher Bedeutung für den Ausbildungslehrgang, dass er das Ziel verfolgt, den Teilnehmern die Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen zu vermitteln, über die ein Fluglehrer verfügen muss.
Bei erfolgreichem Abschluss des Fluglehrerlehrgangs und der Abschlussprüfung wird dem Lehrgangsteilnehmer die FI(A)-Berechtigung erteilt.