Rechtliche Grundlage
FCL.055
Piloten dürfen am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst nur teilnehmen, wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk für Englisch oder für die Sprache besitzen, die beim Sprechfunkverkehr verwendet wird.
Genehmigung
Die Genehmigung zur Durchführung der Sprachprüfungen für das Level 4 + 5 Englisch (Erst- und Wiederholungsprüfungen) hat die Flugschule und Luftfahrtunternehmen ARDEX GmbH im Juli 2010 vom LBA erhalten. 5 Prüfer stehen für die Abnahme der Verlängerungsprüfungen Level 4 zur Verfügung. Für alle anderen Sprachprüfungen ist eine Prüfungskommission erforderlich. Seit Juli 2011 ist die ARDEX GmbH ebenfalls berechtigt, Gutachten für die Muttersprachlichkeit Deutsch zu erstellen.
Wer benötigt die Sprachprüfung (language proficiency check)?
Jeder Pilot hat die Sprachprüfung zu absolvieren. In Deutschland wird die Sprachfertigkeit in Englisch und Deutsch geprüft.
Die englische proficiency ist notwendig zum Nachweis im Ausland und bei gewerblicher Tätigkeit, dazu gehören auch alle Fluglehrer die nach § 3 LuftBO tätig sind. Die deutsche proficiency reicht aus, um legal in D, A, CH und Südtirol fliegen und funken zu können.
Was muss in der Sprachprüfung nachgewiesen werden?
– effektiv zu kommunizieren
– präzise und deutlich kommunizieren
– geeignete Kommunikationsstrategien verwenden
– die sprachliche Herausforderung aufgrund von Komplikationen erfolgreich zu handhaben
– einen Dialekt oder mit einem Akzent sprechen, der in der Luftfahrt verstanden wird.
Wie wird die Sprachprüfung nachgewiesen?
Nach der bestandenen Prüfung wird ein Eintrag in die Lizenz beim LBA bzw. beim zuständigen Landesamt beantragt.
Muttersprachlichkeit (deutsch) wird als Proficiency Level 6 in die Lizenz eingetragen und gilt unbefristet.
Wie wird geprüft?
ENGLISCH:
Für eine Verlängerungsprüfung Level 4 ist ein Prüfer notwendig. Für die Erstprüfung Level 4 und 5 ist eine Prüfungskommission zuständig. Dabei wird das Hörverständnis und auch die Sprechfertigkeit geprüft.
Die Entscheidung, welches Level geprüft werden soll, trifft der Prüfling vor der Prüfung.
DEUTSCH:
Seit Juli 2014 können wir in unserer Flugschule Sprachprüfung für das Level 4 in Deutsch abnehmen.
Die Prüfungen können in Kyritz erfolgen und dauern ca. 1 Stunde.
Gültigkeit der Sprachprüfung (language proficiency)
Level 4: 4 Jahre (bei uns in DEUTSCH + ENGLISCH möglich)
Level 5: 6 Jahre (bei uns in ENGLISCH möglich)
Level 6: unbefristet
Wo wird geprüft?
Die Abnahme der Sprachprüfung / des Sprachgutachtens kann in den Schulungsräumen der Flugschule ARDEX GmbH in Kyritz
oder in Berlin Steglitz erfolgen.
Termine
Hier finden Sie die Termine für:
die Verlängerungsprüfung Englisch oder Deutsch Level 4 ,
die Abnahme der Erstprüfung Englisch Level 4 + Level 5 sowie
der Erstprüfung Deutsch Level 4
oder fragen einfach persönlich bei uns nach.