Die Flugausbildung zum Verkehrsflugzeugführer, ausgenommen die Ausbildung für den Erwerb der Musterberechtigung, umfasst, einschließlich aller Zwischenprüfungen, insgesamt 195 Stunden (Blockzeit), von denen bis zu 55 Stunden (Blockzeit) aus Instrumentenbodenzeit bestehen können. Innerhalb dieser Stunden müssen Sie mindestens folgende Ziele erreichen:
- 95 Stunden (Blockzeit) mit einem Lehrberechtigten, davon bis zu 55 Stunden Instrumentenbodenzeit;
- 70 Stunden (Blockzeit) als verantwortlicher Pilot, darin enthalten Fliegen nach Sichtflugregeln und Instrumentenzeit in der Rolle eines Flugschülers als verantwortlicher Pilot (SPIC);
- 50 Stunden (Blockzeit) Überlandflug als verantwortlicher Pilot; mit einem Flug nach Sichtflugregeln über eine Strecke von min. 540 km (300 NM), bei dem auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen Landungen bis zum vollständigen Stillstand durchzuführen sind;
- 5 Stunden (Blockzeit) auf Flugzeugen bei Nacht, davon 3 Stunden mit einem Lehrberechtigten einschl. mindestens einer Stunde Überlandnavigation, fünf Alleinstarts und fünf Alleinlandungen bis zum vollständigem Stillstand;
- 115 Stunden (Blockzeit) Instrumentenzeit, darin sind mindestens enthalten:
i) 50 Stunden (Blockzeit) Ausbildung im Instrumentenflug, von denen 40 Stunden im FNPT II durchgeführt werden können, 20 Stunden (Blockzeit) in der Rolle des Flugschülers als verantwortlicher Pilot (SPIC), 15 Stunden (Blockzeit) Ausbildung in der Zusammenarbeit der Flugbesatzung (MCC) im FNPT II
iv) 15 Stunden (Blockzeit) auf mehrmotorigen Flugzeugen
Nach Abschluss der Flugausbildung legen Sie die praktische Prüfung für den Erwerb einer CPL(A) / IR(A) auf einem mehrmotorigen Flugzeug ab.