Die Fluglehrerausbildung IR(A) / IRI(A) richtet sich an erfahrene Piloten, die ihr Wissen im Bereich des Instrumentenflugs an angehende IR-Piloten weitergeben möchten. Als Instrument Rating Instructor (IRI) sind Sie berechtigt, die theoretische und praktische Ausbildung zur Instrumentenflugberechtigung eigenständig durchzuführen – eine anspruchsvolle, verantwortungsvolle und zugleich sehr gefragte Lehrqualifikation. Die Flugschule ARDEX bietet Ihnen einen kompakten, EASA-konformen IRI(A)-Lehrgang nach FCL.915.IRI und FCL.930.IRI, der Theorie, Praxis und didaktische Kompetenz optimal miteinander verbindet.
Ziel der Ausbildung zum Fluglehrer IRI(A)
Die Ausbildung zum Fluglehrer IR(A) / IRI(A) bereitet Sie umfassend darauf vor, Flugschüler eigenständig und methodisch fundiert zur Instrumentenflugberechtigung zu führen. Während des Lehrgangs werden:
- die theoretischen Kenntnisse im Bereich Instrumentenflug, Funknavigation und IFR-Verfahren auf den aktuellen Stand gebracht,
- die fliegerischen Fähigkeiten unter IFR-Bedingungen geprüft und vertieft,
- die didaktischen und methodischen Kompetenzen für die Vermittlung anspruchsvoller IFR-Inhalte geschult,
- und das Bewusstsein für Luftsicherheit und menschliche Faktoren im Instrumentenflugbetrieb gezielt geschärft.
Mit Abschluss der Ausbildung verfügen Sie über alle Voraussetzungen, um die Instrumentenflugausbildung verantwortungsvoll und auf hohem fachlichen Niveau durchzuführen.
Voraussetzungen für die Ausbildung zum Fluglehrer IRI(A)
Für die Teilnahme an der IRI(A)-Ausbildung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Allgemeine Unterlagen
- Kopie der Lizenz und des gültigen Funksprechzeugnisses BZF I oder AZF
- Tauglichkeitszeugnis
- Personen- oder Reisepasskopie
- Erklärung über schwebende Verfahren
- Ausbildungsvertrag mit der Flugschule ARDEX GmbH
- Mindestalter 18 Jahre bei Lizenzbeantragung
Fachliche Voraussetzungen nach FCL.915.IRI
Der Bewerber muss:
- a) mindestens 800 Flugstunden nach Instrumentenflugregeln (IFR) nachweisen, davon mindestens 400 Flugstunden auf Flugzeugen,
- b) im Besitz einer gültigen IR(A) (Instrumentenflugberechtigung Flugzeug) sein,
- c) Inhaber einer CPL(A) oder ATPL(A) sein – alternativ ist der Lehrgang auch für PPL(A)-Inhaber zugänglich, sofern die geforderte IFR-Flugerfahrung sowie das CPL-Theorieniveau nachgewiesen werden,
- d) den Vorab-Testflug nach FCL.930.IRI mit einem qualifizierten IRI oder FI(A) mit IRI-Privilegien innerhalb der letzten 6 Monate vor Kursbeginn erfolgreich absolvieren.
Hinweis: Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten Sie die Lehrberechtigung als Instrument Rating Instructor und sind berechtigt, die Ausbildung für die Erteilung der IR(A) durchzuführen.
Inhalte der theoretischen Ausbildung zum Fluglehrer IRI(A)
Die theoretische IRI(A)-Ausbildung gliedert sich gemäß FCL.930.IRI in zwei Bausteine:
- 25 Unterrichtsstunden Lehren und Lernen – dieses pädagogisch-didaktische Grundlagenmodul ist nur dann zu absolvieren, wenn es nicht bereits aus einer früheren Fluglehrerausbildung (z. B. FI(A)) anerkannt werden kann.
- 10 Stunden fachliche Ausbildung, in denen Ihre theoretischen Instrumentenflugkenntnisse überprüft, Unterrichtspläne erstellt und Ihre Ausbildungsfähigkeiten im Kurslokal weiterentwickelt werden.
Im Mittelpunkt steht die Vermittlung pädagogischer und methodischer Grundlagen, die speziell auf die anspruchsvollen Inhalte des Instrumentenflugs zugeschnitten sind. Sie erwerben fundiertes Wissen in:
- Didaktik und Methodik des Instrumentenfluglehrgangs
- Lehrverhalten, Lernpsychologie und Schülerführung im IFR-Umfeld
- Aktuelles Luftrecht und IFR-Regelwerk
- Unterrichtsgestaltung, Briefing- und Debriefingtechniken für Instrumentenflugübungen
- Analyse typischer Schülerfehler im IFR-Training
- Funknavigation, IFR-Verfahren, Anflug- und Abflugverfahren
- Menschliche Faktoren, Crew Resource Management (CRM) und Threat & Error Management
- Sicherheitsbewusstsein und Risikomanagement im Instrumentenflugbetrieb
Besonderes Augenmerk liegt auf der Vermittlung komplexer IFR-Inhalte und der Fähigkeit, Schüler unter realistischen IFR-Bedingungen sicher und nachvollziehbar anzuleiten.
Inhalte der praktischen Ausbildung zum Fluglehrer IRI(A)
Die praktische IRI(A)-Ausbildung umfasst gemäß FCL.930.IRI mindestens 10 Stunden Flugausbildung im Flugzeug, Full Flight Simulator (FFS), FTD 2/3 oder FNPT II. Für Inhaber eines FI(A)-Zeugnisses reduziert sich dieser Anteil auf 5 Stunden, da didaktische Grundlagen und Lehrkompetenz bereits aus der bestehenden Fluglehrerqualifikation vorhanden sind.
Sie lernen, IFR-Übungen nicht nur selbst sicher durchzuführen, sondern Schritt für Schritt zu unterrichten – inklusive Fehleranalyse, Korrekturtechniken und sicherer Schülerführung im Instrumentenflug.
Während der praktischen Ausbildung trainieren Sie:
- Vermittlung grundlegender und fortgeschrittener Instrumentenflugmanöver
- Demonstrationstechniken für Standardverfahren (SID, STAR, Anflüge)
- Analyse und Bewertung der Schülerleistung im IFR-Training
- Notverfahren, Partial-Panel- und Unusual-Attitudes-Training
- Erstellung und Durchführung von IFR-Briefings und -Debriefings
- Verhalten in kritischen Wetter- und Verkehrssituationen unter IFR
Die Inhalte entsprechen vollständig dem Lehrplan der IR(A)-Ausbildung und bereiten Sie auf alle in der Schulung relevanten Situationen vor.
Berechtigungen und Einsatzbereiche der IRI(A)
Mit der erfolgreich abgeschlossenen IRI(A)-Lehrberechtigung sind Sie nach FCL.905.IRI berechtigt, Ausbildung für die Erteilung der IR(A) durchzuführen. Die Lehrberechtigung umfasst typischerweise:
- Theoretische und praktische Ausbildung zur Instrumentenflugberechtigung IR(A)
- Ausbildung zur kompetenzbasierten Instrumentenflugberechtigung CB-IR(A)
- Anteilige Ausbildung im Rahmen der modularen ATPL(A)-Ausbildung
- Refresher- und Auffrischungsschulungen für IR-Inhaber im Rahmen der zugelassenen Programme
Damit eröffnet Ihnen die IRI(A)-Berechtigung ein breites Tätigkeitsfeld an einer ATO – sowohl in der klassischen IFR-Ausbildung als auch in modernen, kompetenzbasierten Ausbildungswegen.
Prüfung und Erhalt der IRI(A)-Berechtigung
Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs sowie Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die IRI(A)-Lehrberechtigung. Diese erlaubt Ihnen, eigenständig Flugschüler in der Instrumentenflugausbildung zu unterrichten – sowohl theoretisch als auch praktisch. Die IRI-Berechtigung wird zunächst befristet erteilt und kann durch regelmäßige Lehrtätigkeit und Auffrischungsschulungen verlängert werden.
Die Vorteile der Fluglehrerausbildung IRI(A) in der Flugschule ARDEX
- Kompakter, strukturierter Lehrgang mit anschließender Prüfung
- Ausbildung nach aktuellen EASA- und FCL-Standards
- Praxisnahe IFR-Schulung auf modernen Flugzeugen und professionellen Simulatoren
- Erfahrene IRI- und FI-Ausbilder mit langjähriger Praxis im Instrumentenflug
- Persönliche Betreuung und individuelle Lernfortschrittskontrolle
- Klar definierte Voraussetzungen und transparente Abläufe
Die Fluglehrerausbildung IRI(A) bei uns, der Flugschule ARDEX, bietet Ihnen die optimale Grundlage für Ihren Einstieg als Instrument Rating Instructor an einer anerkannten ATO.
Aktuelle Termine finden Sie auf unserer Website oder erhalten diese auf Anfrage persönlich.


