Ausbildung CPL(A)

Als Inhaber einer Berufspilotenlizenz, der Commercial Pilot Licence (Airplane) – CPL(A), sind Sie berechtigt:

  • alle Rechte einer PPL(A) auszuüben
  • als verantwortlicher Pilot oder Co-Pilot auf Flugzeugen tätig zu sein, die nicht zur gewerbsmäßigen Beförderung eingesetzt werden
  • als verantwortlicher Pilot bei der gewerbsmäßigen Beförderung auf Flugzeugen mit einem Piloten tätig zu sein
  • als Co-Pilot bei der gewerbsmäßigen Beförderung tätig zu sein

Informationen zur Ausbildung

CPL(A)

Standort Kyritz

  • Stärkung zentraler Pilot-Skills wie Entscheidungsstärke, Verantwortung und Teamfähigkeit

  • Hohe Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt: Airlines, Charter, Rundflug, Fracht, Flugschulen

  • Erweiterbare Qualifikationen wie Instrumentenflug (IR) erhöhen Karrierechancen

  • Attraktive Verdienst– und Aufstiegsmöglichkeiten, z. B. zum Kapitän oder Fluglehrer

  • Stabil wachsende Luftfahrtbranche sorgt für langfristige Job- und Zukunftssicherheit

Die CPL (Commercial Pilot Licence) erlaubt das gewerbsmäßige Führen von Flugzeugen und umfasst eine theoretische sowie praktische Ausbildung mit Prüfungen.

  • Start: PPL(A)/MPL(A), mind. 150 Flugstunden, Mindestalter 17

  • Medical Class 1 und Nachweis in Mathematik/Physik

  • Erste-Hilfe-Kurs erforderlich

  • Lizenz: Mindestalter 18 und insgesamt 200 Flugstunden

  • Davon: 100 PIC, 20 Überland (inkl. 540-km-Flug), 10 IFR, 5 Nachtflug

  • Flugzeiten können je nach Vorqualifikation angerechnet werden 

Die Module können flexibel absolviert werden:

  • Theorie
  • BZF
  • praktische Flugmodule
  • Nachtflug Prüfungsvorbereitung.

Alle theoretischen Kernfächer, z. B. Luftrecht, Aerodynamik, Navigation, Meteorologie, Flugplanung und Sprechfunk.

Die Praxis baut auf der Theorie auf und umfasst Navigation, komplexe Flugzeuge (Einziehfahrwerk/Verstellpropeller), Instrumentenfluganteile und Prüfungsübungen.

Die Ausbildung zum Berufspiloten können Sie jederzeit mit dem ARDEX Fernkurs beginnen.

Die Nahunterrichtstermine finden Sie hier oder fragen Sie persönlich nach.

Die CPL Ausbildung – Ihr Weg zur Berufspilotenlizenz

Die CPL Ausbildung (Commercial Pilot Licence) ist der Grundstein für eine professionelle Karriere als Berufspilot. Mit dieser Lizenz dürfen Sie gewerbsmäßig Flugzeuge führen, Passagiere befördern oder Fracht transportieren – und eröffnen sich damit vielfältige Perspektiven im kommerziellen Luftverkehr. Eine Prüfung im CPL(A) Wissen ist auch erforderlich, um Fluglehrer für die PPL(A) Ausbildung zu sein.

Was ist die CPL-Lizenz?

Die CPL-Lizenz (Commercial Pilot Licence) berechtigt Sie – im Unterschied zur Privatpilotenlizenz (PPL) – zur gewerblichen Tätigkeit als Pilot. Sie umfasst eine fundierte theoretische und praktische Ausbildung und schließt mit einer theoretischen sowie praktischen Prüfung ab. Die praktische Prüfung erfolgt auf einem Flugzeug mit mindestens vier Sitzplätzen, Verstellpropeller und Einziehfahrwerk.
Nach erfolgreichem Bestehen sind Sie berechtigt, als verantwortlicher Pilot auf den im Luftfahrerschein eingetragenen Klassen und Mustern zu fliegen – hierbei ist zu beachten, dass der reine Berufspilot keine Komplexflugzeuge (der Betrieb ist mit mindestens zwei Piloten vorgeschrieben) fliegen kann, hierfür ist die ATPL(A) Theorie erforderlich.

Voraussetzungen für die modulare CPL Ausbildung

Um mit der CPL Ausbildung starten zu können, gelten bestimmte Anforderungen:

  • Mindestalter: Vollendung des vorgeschriebenen Mindestalters (17 Jahre)
  • Eine gültige PPL Lizenz nach den Richtlinien der ICAO
  • Tauglichkeitszeugnis: Ein gültiges medizinisches Medical Class 1 Zeugnis
  • Flugstunden beim Beginn der Ausbildung:
    • Mindestens 150 Stunden als Pilot
    • Ausreichende Kenntnisse in Englisch, Mathematik und Physik

Ihre vielseitigen Karrieremöglichkeiten mit der CPL

Mit der CPL eröffnen sich Ihnen zahlreiche berufliche Optionen, zum Beispiel:

  • Tätigkeit als verantwortlicher Pilot bei Fluggesellschaften
  • Charterflüge und Rundflüge
  • Fluglehrer- oder Schulungstätigkeit
  • Frachtflüge oder Transporte

Viele Absolventen entscheiden sich zudem für eine Instrumentenflugberechtigung (IR), um auch bei eingeschränkter Sicht fliegen zu können. Ein weiterer logischer Schritt ist der Erwerb der ATPL (Airline Transport Pilot Licence), der höchste Standard für Berufspiloten.

Unsere modulare CPL Ausbildung – flexibel und individuell

Die modulare Ausbildung bietet eine flexible Alternative zur klassischen, integrierten Flugausbildung. Sie ist besonders attraktiv für Bewerber mit Vorkenntnissen oder eingeschränkter Zeitplanung.

Vorteile der modularen CPL Ausbildung:

  • Flexibilität: Module können individuell angepasst und in eigenem Tempo absolviert werden
  • Praxisnah: Jedes Modul vermittelt spezifische Fähigkeiten und Kenntnisse
  • Effizient: Flugstunden werden optimal genutzt
  • Fernlehrgang möglich: Die Theorieausbildung erfolgt im Selbststudium, ergänzt durch 10 % Online-Unterricht mit einem Lehrer.

Typische Module der CPL Ausbildung:

  1. Theorieausbildung – alle relevanten Fächer für die Berufspilotenlizenz
    BZF 1 Ausbildung und Prüfung
  2. Praktische Flugmodule – inkl. Einziehfahrwerk, Verstellpropeller und Instrumentenflug, Nachtflugausbildung
  3. Prüfungsvorbereitung – gezielte Vorbereitung auf die praktische Prüfung

Die Theorieausbildung – das Fundament der CPL

Ein zentraler Bestandteil der CPL Ausbildung ist die Theorieausbildung. Sie vermittelt das Wissen, das Berufspiloten benötigen, um sicher und professionell zu arbeiten.

Inhalte der Theorieausbildung:

  • Air Law (Luftrecht)
  • Aircraft General Knowledge – Airframe/Systems/Powerplant (Flugzeugkunde – Zelle, Systeme, Triebwerk)
  • Aircraft General Knowledge – Instrumentation (Instrumentenkunde)
  • Mass and Balance (Masse und Schwerpunkt)
  • Performance (Flugleistungen)
  • Flight Planning and Monitoring (Flugplanung und Überwachung)
  • Human Performance and Limitations (Menschliches Leistungsvermögen)
  • Meteorology (Meteorologie)
  • General Navigation (Allgemeine Navigation)
  • Radio Navigation (Funknavigation)
  • Operational Procedures (Betriebliche Verfahren)
  • Principles of Flight (Aerodynamik, Flugphysik)
  • Communications (Sprechfunk, VFR & IFR)

Die Vorbereitung auf die Theorieprüfung ist intensiv und wird von der Flugschule über Fernlehrgänge und dem Präsensunterricht unterstützt.

Von der Theorie in die praktische CPL

Die praktische Flugausbildung baut direkt auf den theoretischen Kenntnissen auf. Nur wer Navigation, Flugplanung oder Meteorologie beherrscht, kann im Cockpit sicher agieren. Unsere Fluglehrer begleiten die Schüler engmaschig, sodass die Theorie im Flugalltag gezielt angewendet und vertieft wird.

Vorteile der CPL Ausbildung

Persönliche und berufliche Entwicklung

Die Ausbildung schult nicht nur Fachwissen, sondern auch Soft Skills wie Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungsfreude und Teamfähigkeit – wichtige Eigenschaften für Berufspiloten.

Marktvorteile für CPL-Inhaber

Mit einer CPL Lizenz qualifizieren Sie sich für den Arbeitsmarkt. Fluggesellschaften, Charterunternehmen und Flugschulen suchen regelmäßig qualifizierte Berufspiloten und Fluglehrer. Durch eine Erweiterung um den Instrumentenflug verbessern Sie Ihre Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt.

Langfristige Perspektiven

Der weltweite Luftverkehr wächst – und damit steigt auch der Bedarf an Berufspiloten. Die CPL eröffnet Ihnen eine abwechslungsreiche Karriere mit attraktiven Verdienstmöglichkeiten und Aufstiegschancen – bis hin zum Kapitän oder Fluglehrer.

Weitere Informationen

Fordern Sie hier kostenlos und unverbindlich unser Angebot an!

Die Ausbildung zum Berufspiloten können Sie jederzeit mit dem ARDEX Fernkurs beginnen.

Die Nahunterrichtstermine finden Sie hier oder fragen Sie persönlich nach.

  • zu Beginn der Berufspilotenausbildung:
    • PPL(A) (Privatpilotenlizenz) oder MPL(A)
    • 150 Flugstunden als Pilot
    • Mindestalter 17 Jahre
    • Nachweis über ausreichende Kenntnisse in Mathematik und Physik
    • gültiges Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 zu Beginn der theoretischen Ausbildung zum Berufspilot
    • Nachweis der Teilnahme an einem Erste Hilfe Lehrgang

    zur Ausstellung der Berufspilotenlizenz:

    • Mindestalter 18 Jahre
    • Flugzeit: Der Bewerber muss innerhalb von 200 Flugstunden der modularen Ausbildung mindestens Folgendes durchführen:
      1. 100 Stunden als verantwortlicher Pilot absolvieren
      2. 20 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Pilot, einschließlich eines Fluges über eine Strecke von mindestens 540 km (300 NM), bei dem Landungen bis zum vollständigen Stillstand auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen durchzuführen sind
      3. 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug, davon höchstens 5 Instrumentenbodenzeit und
      4. 5 Stunden Nachtflug
    • Anrechnung von Flugzeiten: Von den 200 Flugstunden können 30 Stunden als verantwortlicher Pilot mit einer PPL(H) auf Hubschraubern oder 100 Stunden als verantwortlicher Pilot mit einer CPL(H) auf Hubschraubern oder 30 Stunden als verantwortlicher Pilot auf Reisemotorseglern oder Segelflugzeugen durchgeführt worden sein.

    Einem Bewerber, der die Teilnahme an dem Ausbildungsmodul A (Grundlagen des Instrumentenfluges) nachweist, können im Rahmen der modularen Ausbildung bis zu 10 Stunden auf die geforderte Ausbildungszeit im Instrumentenflug angerechnet werden.

Sie können die theoretische Pilotenausbildung mit unserem genehmigten Fernlehrgang in Verbindung mit 28 Stunden Nahunterricht an unserer Approved Training Organisation durchführen. Die theoretische Ausbildung ist innerhalb von 18 Monaten abzuschließen.

Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende Fächer: Luftrecht; Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (Zelle/Systeme/Triebwerk); Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (Instrumentierung; Masse und Schwerpunktlage); Flugleistung; Flugplanung und Überwachung des Flugverlaufes; Menschliches Leistungsvermögen; Meteorologie; Allgemeine Navigation; Navigation; Betriebliche Verfahren; Aerodynamik; Sprechfunkverkehr.

  • Bewerber für die Berufspilotenausbildung, die nicht im Besitz einer Instrumentenflugberechtigung sind, müssen mindestens 25 Stunden Flugausbildung mit einem Lehrberechtigten absolvieren, darin enthalten 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug, von denen bis zu fünf Stunden in einem FNPT II durchgeführt werden können.
  • Bewerber für die Pilotenausbildung zum Berufspilot, die im Besitz einer gültigen IR(A) sind, wird die Ausbildungszeit im Instrumentenflug mit einem Lehrberechtigten in vollem Umfang angerechnet. Sie müssen mindestens 15 Stunden Sichtflugausbildung mit einem Lehrberechtigten absolvieren.
  • Bewerber für die Berufspilotenausbildung, die im Besitz einer gültigen IR(H) sind, können bis zu fünf Stunden Ausbildungszeit im Instrumentenflug mit einem Lehrberechtigten angerechnet werden, wobei mindestens fünf Stunden Ausbildungszeit im Instrumentenflug mit einem Lehrberechtigten in einem Flugzeug durchzuführen sind.
  • Bewerber für die Ausbildung zum Berufspilot, die nicht im Besitz einer Nachtflugqualifikation für Flugzeuge sind, müssen zusätzlich mindestens fünf Stunden Nachtflugausbildung auf Flugzeugen absolvieren.
  • Mindestens fünf Stunden der Berufspilotenausbildung sind in einem Flugzeug durchzuführen, das für die Beförderung von mindestens vier Personen zugelassen ist und über einen Verstellpropeller und ein Einziehfahrwerk verfügt.
  • Die Flugausbildung zum Berufspilot und die praktische Prüfung sind in einem Zeitraum von 36 Monaten nach Bestehen aller geforderten theoretischen Prüfungsarbeiten abzuschließen.
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