Aktuelles
Zur Übersicht ->30.07.2011 ARDEX SPECIAL Peters Software
Ab sofort erhalten alle Flugschüler auf Produkte der Peters Software GmbH die über die Flugschule ARDEX bezogen werden 5% Rabatt.[mehr]
30.07.2011 Verkehrspilotenausbildung ab 05. September 2011
Die nächste durchgehende Ausbildung zum Verkehrspiloten ( ATPL initio ) beginnt am 05.09.2011 in Kyritz und Berlin. Reservieren Sie sich noch heute Ihren Ausbildungsplatz.[mehr]
30.07.2011 School Exam
Ihr School Exam für die Verkehrspilotenausbildung, Berufspilotenausbildung, Instrumentenflugberechtigung, Privatpilotenausbildung wird ab sofort über die Systeme EXAMNET oder CAT-EUROPE in der Flugschule ARDEX GmbH...[mehr]
29.07.2011 Privatpilotenausbildung (PPL-A) JAR-FCL
Der nächste Kompaktunterricht findet ab 05.09.2011 in Berlin-Steglitz statt. Bitte fordern Sie weitere Informationen an.[mehr]
29.07.2011 BZF Sprechfunkzeugnis
Der nächste BZF I und II Kurs findet an den Wochenenden 24.+25.09. und 01.+02.10.2011 in Kyritz oder Berlin Steglitz statt.[mehr]
29.07.2011 Language Proficiency in DEUTSCH möglich!
Ab sofort können wir Gutachten für die Muttersprachlichkeit Deutsch erstellen. Muttersprachlichkeit wird als Proficiency Level 6 in die Lizenz eingetragen und gilt unbefristet. Jeder Pilot muss die Proficiency in mindestens...[mehr]
28.06.2011 Veronareise August 2011
Vom 11. bis 14.08.2011 besuchen wir die norditalienische Stadt Verona. In der "Arena di Verona" wird Freitag La Boheme und am Samstag Nabucco gezeigt. Eine der beiden Aufführungen werden wir...[mehr]
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Fortbildungslehrgänge für Lehrberechtigte
Die Flugschule ARDEX GmbH D-FTO 1.039 führt Fortbildungslehrgänge für Lehrberechtigte entsprechend § 96 Abs. 4 der Verordnung über Luftfahrtpersonal und ANV-FCL 1.355 (a) (2) zu JAR-FCL 1.355 durch. Die Genehmigung für die Duchführung dieser Fortbildungslehrgänge für Lehrberechtigte erfolgt durch das Luftfahrt-Bundesamt.
Termine
Die Termine finden Sie in unserem Terminkalender oder sprechen Sie persönlich mit uns.
Voraussetzung für die Verlängerung bzw. Erneuerung einer Lehrberechtigung nach JAR-FCL 1.355 FI(A) (Siehe Anhang 1 und 2 zu JAR-FCL 1.330 und 1.345)
(a) Für die Verlängerung einer Lehrberechtigung (FI(A)) hat der Inhaber zwei der folgenden drei Voraussetzungen zu erfüllen:
(1) mindestens 50 Stunden Flugausbildungstätigkeit als FI, CRI, TRI, IRI oder als Prüfer auf Flugzeugen während der Gültigkeitsdauer der Berechtigung, darin enthalten mindestens 15 Stunden Flugausbildungstätigkeit während der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung (FI(A)). Soll sich die Verlängerung der Lehrberechtigung auch auf die Lehrberechtigung (FI(A)) für Instrumentenflug erstrecken, müssen von diesen 15 Stunden mindestens zehn Stunden Instrumentenflugausbildungstätigkeit sein;
(2) Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle genehmigten Fluglehrer-Fortbildungslehrgangs innerhalb der Gültigkeitsdauer der Lehrberechtigung (FI(A));
(3) erfolgreiches Ablegen einer Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer FIE(A)) unter Verwendung des Prüfungsnachweises gemäß Anhang 1 und 2 zu JAR-FCL 1.330 und 1.345 innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer der Lehrberechtigung (FI(A));
(b) Nicht Bestandteil der Bestimmungen
(c) Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung muss der Bewerber während der letzten zwölf Monate vor der Erneuerung die Voraussetzungen gemäß (a)(2) und (a)(3) erfüllen.
