Aktuelles
Zur Übersicht ->01.07.2010 Sprachprüfung
Die Flugschule ARDEX ist seit dem 25.06.2010 anerkannte Abnahmestelle von Sprachprüfungen nach § 125a LuftPersV Anhang 4 für das Level 4 und 5. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.[mehr]
01.07.2010 MCC Course Multi Crew Coordination Juli 2010
Die Flugschule Ardex bietet vom 15. - 22. Juli 2010 einen MCC Course Multi Crew Coordination auf unserem FNPT II Simulator, Konfiguration Beech King Air B200 in Kyritz an.[mehr]
10.05.2010 Fluglehrerweiterbildung
Am 12.+13.06.2010 findet eine Fluglehrerweiterbildung / Fluglehrerfortbildung in unserem Haus statt. [mehr]
10.05.2010 Fluglehrerausbildung FI(A)
Die nächste Fluglehrerausbildung FI(A) in der Flugschule ARDEX GmbH findet vom 11.06. - 11.07.2010 auf dem Flugplatz in Kyritz statt.[mehr]
24.04.2010 Deutschlandreise
11 flugbegeisterte Teilnehmer in 5 ARDEX Flugzeugen haben am 22.04.2010 gegen 10:00 Uhr local die 1. Flugreise 2010 angetreten. Das Wetter zeigt seine beste Seite und die Reise verläuft...[mehr]
20.04.2010 Weiterbildung DGR / CRM
Die nächste Weiterbildung Dangours Goods ( DGR ) und Crew Ressource Management ( CRM ) für den Berufspiloten und Verkehrspiloten findet am 14. und 15. Mai 2010 in Kyritz in den Räumen der Flugschule ARDEX statt. CRM...[mehr]
10.04.2010 Sicherheitstraining
Wie steht es mit Ihrem fliegerischen Trainingsstand? Vom 30.04. - 04.05.2010 findet in Kyritz das jährliche Flugsicherheitstraining für alle Privatpiloten, Verkehrspiloten und interessierte Piloten statt. Unter...[mehr]
Login
Fortbildungslehrgänge für Lehrberechtigte
Die Flugschule ARDEX GmbH D-FTO 1.039 führt Fortbildungslehrgänge für Lehrberechtigte entsprechend § 96 Abs. 4 der Verordnung über Luftfahrtpersonal und ANV-FCL 1.355 (a) (2) zu JAR-FCL 1.355 durch. Die Genehmigung für die Duchführung dieser Fortbildungslehrgänge für Lehrberechtigte erfolgt durch das Luftfahrt-Bundesamt.
Termine
Die Termine finden Sie in unserem Terminkalender oder sprechen Sie persönlich mit uns.
Voraussetzung für die Verlängerung bzw. Erneuerung einer Lehrberechtigung nach JAR-FCL 1.355 FI(A) (Siehe Anhang 1 und 2 zu JAR-FCL 1.330 und 1.345)
(a) Für die Verlängerung einer Lehrberechtigung (FI(A)) hat der Inhaber zwei der folgenden drei Voraussetzungen zu erfüllen:
(1) mindestens 50 Stunden Flugausbildungstätigkeit als FI, CRI, TRI, IRI oder als Prüfer auf Flugzeugen während der Gültigkeitsdauer der Berechtigung, darin enthalten mindestens 15 Stunden Flugausbildungstätigkeit während der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung (FI(A)). Soll sich die Verlängerung der Lehrberechtigung auch auf die Lehrberechtigung (FI(A)) für Instrumentenflug erstrecken, müssen von diesen 15 Stunden mindestens zehn Stunden Instrumentenflugausbildungstätigkeit sein;
(2) Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle genehmigten Fluglehrer-Fortbildungslehrgangs innerhalb der Gültigkeitsdauer der Lehrberechtigung (FI(A));
(3) erfolgreiches Ablegen einer Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer FIE(A)) unter Verwendung des Prüfungsnachweises gemäß Anhang 1 und 2 zu JAR-FCL 1.330 und 1.345 innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer der Lehrberechtigung (FI(A));
(b) Nicht Bestandteil der Bestimmungen
(c) Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung muss der Bewerber während der letzten zwölf Monate vor der Erneuerung die Voraussetzungen gemäß (a)(2) und (a)(3) erfüllen.
