Aktuelles
Zur Übersicht ->23.04.2012 Weiterbildung DGR / CRM Mai 2012
Die nächste Weiterbildung Dangerous Goods ( DGR ) und Crew Ressource Management ( CRM ) für den Berufspiloten und Verkehrspiloten findet am 11. und 12. Mai 2012 in den Räumen der Flugschule ARDEX auf dem Flugplatz...[mehr]
22.04.2012 Eröffnung "Agrarflug-Museum" - EDBK April 2012
Am 24.04.2012 wurde das "Agrarflug-Museum" auf dem Flugplatz Kyritz eröffnet. Wer Lust hat kann das Museum zu folgenden Zeiten besuchen: Öffnungszeiten:Dienstag bis Freitag: 10 - 15 UhrSamstag: 14 - 17 UhrSonntag:...[mehr]
23.03.2012 Deutschlandreise April 2012
Unsere diesjährige Deutschlandreise startet am 12.04. und endet am 16.04.2012. Das Motto heißt: "Quer durch Deutschland".[mehr]
23.03.2012 Motorflugsicherheitstraining April 2012
Vom 27.04. - 01.05.2012 findet unser jährliches Motorflugsicherheitstraining in der Flugschule ARDEX statt. Wer sich für das Fliegerjahr 2012 fit machen möchte oder einfach mal wieder Seitenwindlandungen / Notlandeverfahren...[mehr]
23.03.2012 BZF Sprechfunkzeugnis April / Mai 2012
Der nächste BZF I und II Kurs findet an den Wochenenden 14. + 15.04. und 05. + 06.05.2012 von 10:00 - 16:00 Uhr in Kyritz oder Berlin Steglitz statt.[mehr]
23.03.2012 Nahunterricht ATPL, CPL, IR - März / April 2012
In der Flugschule ARDEX findet für den zukünftigen Verkehrspilot, Berufspilot ein ausbildungsbegleitender Nachunterricht statt ATPL CPL IR vom 24.03. - 07.04.2012.[mehr]
12.02.2012 Unsere TECNAM P2002-JF im Roger Luftfahrtmagazin 02/2012
Das Roger Luftfahrtmagazin 02/2012 berichtet über unsere TECNAM P2002-JF D-ETJF in einem 3-seitigen Artikel. Das Magazin ist im Internet als Download verfügbar. Die Tecnam P2002-JF wird als Ausbildungsflugzeug im...[mehr]
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Fortbildungslehrgänge für Lehrberechtigte
Die Flugschule ARDEX GmbH D-FTO 1.039 führt Fortbildungslehrgänge für Lehrberechtigte entsprechend § 96 Abs. 4 der Verordnung über Luftfahrtpersonal und ANV-FCL 1.355 (a) (2) zu JAR-FCL 1.355 durch. Die Genehmigung für die Duchführung dieser Fortbildungslehrgänge für Lehrberechtigte erfolgt durch das Luftfahrt-Bundesamt.
Termine
Die Termine finden Sie in unserem Terminkalender oder sprechen Sie persönlich mit uns.
Voraussetzung für die Verlängerung bzw. Erneuerung einer Lehrberechtigung nach JAR-FCL 1.355 FI(A) (Siehe Anhang 1 und 2 zu JAR-FCL 1.330 und 1.345)
(a) Für die Verlängerung einer Lehrberechtigung (FI(A)) hat der Inhaber zwei der folgenden drei Voraussetzungen zu erfüllen:
(1) mindestens 50 Stunden Flugausbildungstätigkeit als FI, CRI, TRI, IRI oder als Prüfer auf Flugzeugen während der Gültigkeitsdauer der Berechtigung, darin enthalten mindestens 15 Stunden Flugausbildungstätigkeit während der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung (FI(A)). Soll sich die Verlängerung der Lehrberechtigung auch auf die Lehrberechtigung (FI(A)) für Instrumentenflug erstrecken, müssen von diesen 15 Stunden mindestens zehn Stunden Instrumentenflugausbildungstätigkeit sein;
(2) Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle genehmigten Fluglehrer-Fortbildungslehrgangs innerhalb der Gültigkeitsdauer der Lehrberechtigung (FI(A));
(3) erfolgreiches Ablegen einer Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer FIE(A)) unter Verwendung des Prüfungsnachweises gemäß Anhang 1 und 2 zu JAR-FCL 1.330 und 1.345 innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer der Lehrberechtigung (FI(A));
(b) Nicht Bestandteil der Bestimmungen
(c) Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung muss der Bewerber während der letzten zwölf Monate vor der Erneuerung die Voraussetzungen gemäß (a)(2) und (a)(3) erfüllen.
