Aktuelles
Zur Übersicht ->30.07.2011 ARDEX SPECIAL Peters Software
Ab sofort erhalten alle Flugschüler auf Produkte der Peters Software GmbH die über die Flugschule ARDEX bezogen werden 5% Rabatt.[mehr]
30.07.2011 Verkehrspilotenausbildung ab 05. September 2011
Die nächste durchgehende Ausbildung zum Verkehrspiloten ( ATPL initio ) beginnt am 05.09.2011 in Kyritz und Berlin. Reservieren Sie sich noch heute Ihren Ausbildungsplatz.[mehr]
30.07.2011 School Exam
Ihr School Exam für die Verkehrspilotenausbildung, Berufspilotenausbildung, Instrumentenflugberechtigung, Privatpilotenausbildung wird ab sofort über die Systeme EXAMNET oder CAT-EUROPE in der Flugschule ARDEX GmbH...[mehr]
29.07.2011 Privatpilotenausbildung (PPL-A) JAR-FCL
Der nächste Kompaktunterricht findet ab 05.09.2011 in Berlin-Steglitz statt. Bitte fordern Sie weitere Informationen an.[mehr]
29.07.2011 BZF Sprechfunkzeugnis
Der nächste BZF I und II Kurs findet an den Wochenenden 24.+25.09. und 01.+02.10.2011 in Kyritz oder Berlin Steglitz statt.[mehr]
29.07.2011 Language Proficiency in DEUTSCH möglich!
Ab sofort können wir Gutachten für die Muttersprachlichkeit Deutsch erstellen. Muttersprachlichkeit wird als Proficiency Level 6 in die Lizenz eingetragen und gilt unbefristet. Jeder Pilot muss die Proficiency in mindestens...[mehr]
28.06.2011 Veronareise August 2011
Vom 11. bis 14.08.2011 besuchen wir die norditalienische Stadt Verona. In der "Arena di Verona" wird Freitag La Boheme und am Samstag Nabucco gezeigt. Eine der beiden Aufführungen werden wir...[mehr]
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Sprachkenntnisse für Luftfahrer - ICAO Language Proficiency
RECHTLICHE GRUNDLAGE:
ICAO Annex 1 / LuftPersV § 125 / LuftBO
Nach §125 LuftPersV hat jeder Pilot ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der der Sprechfunkverkehr abgewickelt wird, oder der englischen Sprache auf mindestens Stufe 4 gemäß Anhang 3 zu §125 LuftPersV, nachzuweisen. Dieser Nachweis wird durch eine Sprachprüfung erbracht, in der sowohl Hörverständnis als auch sprachliche Ausdrucksfertigkeit geprüft werden.
GENEHMIGUNG
Die Genehmigung zur Durchführung der Sprachprüfungen für das Level 4 + 5 englisch (Erst- und Wiederholungsprüfungen) hat die Flugschule ARDEX im Juli 2010 vom LBA erhalten. 5 Prüfer stehen für die Abnahme der Verlängerungsprüfungen Level 4 zur Verfügung stehen. Für alle anderen Sprachprüfungen ist eine Prüfungskommission erforderlich.
Seit dem 27.07.2011 ist die Flugschule ARDEX berechtigt, Gutachten für die Muttersprachlichkeit Deutsch zu erstellen.
WER BENÖTIGT DIE SPRACHPRÜFUNG ( LANGUAGE PROFICIENCY CHECK )?
Jeder Pilot hat die Sprachprüfung zu absolvieren. In Deutschland wird die Sprachfertigkeit in Englisch und Deutsch geprüft. Die englische Proficiency ist notwendig zum Nachweis im Ausland und bei gewerblicher Tätigkeit, dazu gehören auch alle Fluglehrer die nach § 3 LuftBO tätig sind.
Die deutsche Proficiency reicht aus, um legal in D, A, CH und Südtirol zu fliegen und zu funken.
WAS MUSS IN DER SPRACHPRÜFUNG NACHGEWIESEN WERDEN?
Anlage 3 zu § 125 LuftPersV
Die Verständigung darf nicht gestört sein.
Der Sinn darf nicht verfälscht sein.
Missverständnisse werden aufgeklärt.
Der Bewerber hat eine verständliche Aussprache.
Eine effektive Kommunikation wird erreicht.
WIE WIRD DIE SPRACHPRÜFUNG NACHGEWIESEN?
Nach der bestandenen Prüfung wird ein Eintrag in die Lizenz beim LBA bzw. beim zuständigen Landesamt beantragt.
Muttersprachlichkeit (deutsch) wird als Proficiency Level 6 in die Lizenz eingetragen und gilt unbefristet.
WIE WIRD GEPRÜFT?
ENGLISCH:
Wer sein BZF I bzw. AZF vor dem 24.09.2008 absolviert hat, kann seine Sprachfähigkeit erstmalig in einer Verlängerungsprüfung Level 4 nachweisen oder eine Erstprüfung Level 5 absolvieren. Für eine Verlängerungsprüfung Level 4 ist ein Prüfer notwendig. Für die Erstprüfung Level 5 ist eine Prüfungskommission zuständig. Dabei wird das Hörverständnis und auch die Sprechfertigkeit geprüft.
Derjenige, der sein BZF bzw. AZF nach dem 24.09.2008 absolviert hat oder erst die Absicht hat ein Sprechfunkzeugnis zu erlangen, wird in einer Erstprüfung auf Level 4 oder 5 durch eine Prüfungskommission geprüft. Hierbei wird ebenfalls das Hörverständnis sowie die Sprechfertigkeit geprüft.
Die Entscheidung, welches Level geprüft werden soll, trifft der Prüfling vor der Prüfung.
DEUTSCH:
Das Gutachten kann für jeden erstellt werden, der in der frühen Kindheit Deutsch ohne formalen Unterricht erlernt hat und mindestens acht der ersten zwölf Lebensjahre in einem Land gelebt hat, in dem Deutsch als Amtssprache verwendet wird. (Vgl. dazu 3. DV LuftPersV §2)
In anderen Fällen kann eine Sprachprüfung bei einer Prüfstelle für Deutsch durchgeführt werden.
Das Gutachten wird in Verbindung mit einem Gespräch erstellt, das etwa 20 Minuten dauern soll.
GÜLTIGKEIT DER SPRACHPRÜFUNG ( LANGUAGE PROFICIENCY )
Level 4 ohne IR 4 Jahre
Level 4 mit IR 3 Jahre
Level 5 ohne IR 8 Jahre
Level 5 mit IR 6 Jahre
Level 6 unbefristet (in Deutsch bei ARDEX möglich)
WO WIRD GEPRÜFT?
Die Abnahme der Sprachprüfung/des Sprachgutachtens kann in den Schulungsräumen der Flugschule ARDEX in Kyritz oder in Berlin Steglitz erfolgen.
TERMINE
Termine für die Verlängerungsprüfung Level 4 können nach Absprache durchgeführt werden.
Für die Abnahme der Erstprüfung Level 4 + Level 5 erfragen Sie bitte die festen Termine persönlich, telefonisch oder per e-mail.
Auch für das Sprachgutachten in Deutsch haben wir feste Termine. Bitte direkt bei uns erfragen.
Pension Standort Kyritz Flugzeuge Simulator Finanzierung BZF/AZF
