Aktuelles

Zur Übersicht ->

01.07.2010 Sprachprüfung

Die Flugschule ARDEX ist seit dem 25.06.2010 anerkannte Abnahmestelle von Sprachprüfungen nach § 125a LuftPersV Anhang 4 für das Level 4 und 5.  Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.[mehr]

Kategorie: Flugschule

01.07.2010 MCC Course Multi Crew Coordination Juli 2010

Die Flugschule Ardex bietet vom 15. - 22. Juli 2010 einen MCC Course Multi Crew Coordination auf unserem FNPT II Simulator, Konfiguration Beech King Air B200 in Kyritz an.[mehr]

Kategorie: Flugschule

10.05.2010 Fluglehrerweiterbildung

Am 12.+13.06.2010 findet eine Fluglehrerweiterbildung / Fluglehrerfortbildung in unserem Haus statt.  [mehr]


10.05.2010 Fluglehrerausbildung FI(A)

Die nächste Fluglehrerausbildung FI(A) in der Flugschule ARDEX GmbH findet vom 11.06. - 11.07.2010 auf dem Flugplatz in Kyritz statt.[mehr]


24.04.2010 Deutschlandreise

11 flugbegeisterte Teilnehmer in 5 ARDEX Flugzeugen haben am 22.04.2010 gegen 10:00 Uhr local die 1. Flugreise 2010 angetreten.  Das Wetter zeigt seine beste Seite und die Reise verläuft...[mehr]


20.04.2010 Weiterbildung DGR / CRM

Die nächste Weiterbildung Dangours Goods ( DGR ) und Crew Ressource Management ( CRM ) für den Berufspiloten und Verkehrspiloten findet am 14. und 15. Mai 2010 in Kyritz in den Räumen der Flugschule ARDEX statt. CRM...[mehr]

Kategorie: Flugschule

10.04.2010 Sicherheitstraining

Wie steht es mit Ihrem fliegerischen Trainingsstand?  Vom 30.04. - 04.05.2010 findet in Kyritz das jährliche Flugsicherheitstraining für alle Privatpiloten, Verkehrspiloten und interessierte Piloten statt.  Unter...[mehr]

Kategorie: Flugschule

Sprachkenntnisse für Luftfahrer - ICAO Language Proficiency

 

RECHTLICHE GRUNDLAGE:

ICAO Annex 1 / LuftPersV § 125 / LuftBO

Nach §125 LuftPersV hat jeder Pilot ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der der Sprechfunkverkehr abgewickelt wird, oder der englischen Sprache auf mindestens Stufe 4 gemäß Anhang 3 zu §125 LuftPersV, nachzuweisen. Dieser Nachweis wird durch eine Sprachprüfung erbracht, in der sowohl Hörverständnis als auch sprachliche Ausdrucksfertigkeit geprüft werden.

 

 

GENEHMIGUNG

Die Genehmigung zur Durchführung der Sprachprüfungen für das Level 4 + 5 englisch (Erst- und Wiederholungsprüfungen) hat die Flugschule ARDEX im Juli 2010 vom LBA erhalten.  5 Prüfer stehen für die Abnahme der Verlängerungsprüfungen Level 4 zur Verfügung stehen.  Für alle anderen Sprachprüfungen ist eine Prüfungskommission erforderlich.

Seit dem 27.07.2011 ist die Flugschule ARDEX berechtigt, Gutachten für die Muttersprachlichkeit Deutsch zu erstellen.

 

 

WER BENÖTIGT DIE SPRACHPRÜFUNG ( LANGUAGE PROFICIENCY CHECK )?

Jeder Pilot hat die Sprachprüfung zu absolvieren. In Deutschland wird die Sprachfertigkeit in Englisch und Deutsch geprüft.  Die englische Proficiency ist notwendig zum Nachweis im Ausland und bei gewerblicher Tätigkeit, dazu gehören auch alle Fluglehrer die nach § 3 LuftBO tätig sind.

 

Die deutsche Proficiency reicht aus, um legal in D, A, CH und Südtirol zu fliegen und zu funken.

 

   

WAS MUSS IN DER SPRACHPRÜFUNG NACHGEWIESEN WERDEN?

Anlage 3 zu § 125 LuftPersV

Die Verständigung darf nicht gestört sein.

Der Sinn darf nicht verfälscht sein.

Missverständnisse werden aufgeklärt.

Der Bewerber hat eine verständliche Aussprache.

Eine effektive Kommunikation wird erreicht.

 

 

WIE WIRD DIE SPRACHPRÜFUNG NACHGEWIESEN?

Nach der bestandenen Prüfung wird ein Eintrag in die Lizenz beim LBA bzw. beim zuständigen Landesamt beantragt.

 

Muttersprachlichkeit (deutsch) wird als Proficiency Level 6 in die Lizenz eingetragen und gilt unbefristet.

 

 

WIE WIRD GEPRÜFT?

 

ENGLISCH:

Wer sein BZF I bzw. AZF vor dem 24.09.2008 absolviert hat, kann seine Sprachfähigkeit erstmalig in einer Verlängerungsprüfung Level 4 nachweisen  oder eine Erstprüfung Level 5 absolvieren. Für eine Verlängerungsprüfung Level 4 ist ein Prüfer notwendig. Für die Erstprüfung Level 5 ist eine Prüfungskommission zuständig. Dabei wird das Hörverständnis und auch die Sprechfertigkeit geprüft.

Derjenige, der sein BZF bzw. AZF nach dem 24.09.2008 absolviert hat oder erst die Absicht hat ein Sprechfunkzeugnis zu erlangen, wird in einer Erstprüfung auf Level 4 oder 5 durch eine Prüfungskommission geprüft. Hierbei wird ebenfalls das Hörverständnis sowie die Sprechfertigkeit geprüft.

 

Die Entscheidung, welches Level geprüft werden soll, trifft der Prüfling vor der Prüfung.

 

DEUTSCH:

Das Gutachten kann für jeden erstellt werden, der in der frühen Kindheit Deutsch ohne formalen Unterricht erlernt hat und mindestens acht der ersten zwölf Lebensjahre in einem Land gelebt hat, in dem Deutsch als Amtssprache verwendet wird.  (Vgl. dazu 3. DV LuftPersV §2)

In anderen Fällen kann eine Sprachprüfung bei einer Prüfstelle für Deutsch durchgeführt werden.

Das Gutachten wird in Verbindung mit einem Gespräch erstellt, das etwa 20 Minuten dauern soll.

 

GÜLTIGKEIT DER SPRACHPRÜFUNG ( LANGUAGE PROFICIENCY )

Level 4 ohne IR 4 Jahre

Level 4 mit IR 3 Jahre

Level 5 ohne IR 8 Jahre

Level 5 mit IR 6 Jahre

Level 6 unbefristet (in Deutsch bei ARDEX möglich)

 

 

WO WIRD GEPRÜFT?

Die Abnahme der Sprachprüfung/des Sprachgutachtens kann in den Schulungsräumen der Flugschule ARDEX in Kyritz oder in Berlin Steglitz erfolgen.

 

 

TERMINE

Termine für die Verlängerungsprüfung Level 4 können nach Absprache durchgeführt werden.

 

Für die Abnahme der Erstprüfung Level 4 + Level 5 erfragen Sie bitte die festen Termine persönlich, telefonisch oder per e-mail.

 

Auch für das Sprachgutachten in Deutsch haben wir feste Termine.  Bitte direkt bei uns erfragen.

 

 

 Pension     Standort Kyritz     Flugzeuge     Simulator     Finanzierung   BZF/AZF