Aktuelles

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03.02.2012 HPA Lehrgang Februar 2012

Am 18.02.2012 findet begleitend zum Fernkurs der Theorieunterricht zum Erwerb einer Klassen- und Musterberechtigungen für Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten - HPA in den Schulungsräumen der Verkehrsfliegerschule Flugschule...[mehr]

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03.02.2012 Instrumentenfluglehrer FI IR - Februar 2012

Die theoretische Ausbildung Lehrberechtigung im Instrumentenflug nach JAR FCL 1.330 FI (IR) findet in der Verkehrsfliegerschule Flugschule ARDEX GmbH vom 10.02.-12.02.2012 auf dem Verkehrslandeplatz in Kyritz...[mehr]

Kategorie: Flugschule

21.01.2012 Fluglehrerweiterbildung Februar 2012

Am 18.+19.02.2012 findet eine Fluglehrerweiterbildung / Fluglehrerfortbildung in unserem Haus auf dem Flugplatz Kyritz statt.  Beginn 09:00 Uhr nächste Fortbildung:  Juni 2012[mehr]

Kategorie: Flugschule

21.01.2012 Ausbildung Verkehrspilot / Verkehrsflugzeugführer ATPL ab 05. März 2012

Die nächste durchgehende Ausbildung zum Verkehrspilot / Verkehrsflugzeugführer ( ATPL initio ) und die modulare Ausbildung zum Verkehrspilot im Direktunterricht beginnt am 05.03.2012.  Die Theorieausbildung...[mehr]

Kategorie: Flugschule

21.01.2012 AZF Lehrgang Februar/März 2012

Der nächste AZF Kurs zum Erwerb des Allgemein gültigen Sprechfunkzeugnisses findet am 18.+19.+25.+26.02.+04.03.2012 in Berlin Steglitz, Schützenstr. 21a / Ecke Rugestraße oder auf dem Flugplatz Kyritz statt. Beginn: ...[mehr]

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21.01.2012 Fluglehrerausbildung FI(A) Februar 2012

Die nächste Fluglehrerausbildung FI(A) inklusive Prüfung in der Flugschule ARDEX GmbH findet vom 14.02. - 18.03.2012 auf dem Flugplatz in Kyritz statt. Beginn:  09:00 Uhr Nächster Lehrgang Juni/Juli 2012[mehr]

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16.01.2012 Pächter gefunden!

Die kalte Küche hat ein Ende.  Ab dem 01.03.2012 eröffnet unser Restaurant wieder.  Eine italienische Küche wird uns hoffentlich mit vielen Leckereien den Aufenthalt auf dem Flugplatz Kyritz verfeinern.[mehr]

Kategorie: Flugschule

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Sprachkenntnisse für Luftfahrer - ICAO Language Proficiency

 

RECHTLICHE GRUNDLAGE:

ICAO Annex 1 / LuftPersV § 125 / LuftBO

Nach §125 LuftPersV hat jeder Pilot ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der der Sprechfunkverkehr abgewickelt wird, oder der englischen Sprache auf mindestens Stufe 4 gemäß Anhang 3 zu §125 LuftPersV, nachzuweisen. Dieser Nachweis wird durch eine Sprachprüfung erbracht, in der sowohl Hörverständnis als auch sprachliche Ausdrucksfertigkeit geprüft werden.

 

 

GENEHMIGUNG

Die Genehmigung zur Durchführung der Sprachprüfungen für das Level 4 + 5 englisch (Erst- und Wiederholungsprüfungen) hat die Flugschule ARDEX im Juli 2010 vom LBA erhalten.  5 Prüfer stehen für die Abnahme der Verlängerungsprüfungen Level 4 zur Verfügung stehen.  Für alle anderen Sprachprüfungen ist eine Prüfungskommission erforderlich.

Seit dem 27.07.2011 ist die Flugschule ARDEX berechtigt, Gutachten für die Muttersprachlichkeit Deutsch zu erstellen.

 

 

WER BENÖTIGT DIE SPRACHPRÜFUNG ( LANGUAGE PROFICIENCY CHECK )?

Jeder Pilot hat die Sprachprüfung zu absolvieren. In Deutschland wird die Sprachfertigkeit in Englisch und Deutsch geprüft.  Die englische Proficiency ist notwendig zum Nachweis im Ausland und bei gewerblicher Tätigkeit, dazu gehören auch alle Fluglehrer die nach § 3 LuftBO tätig sind.

 

Die deutsche Proficiency reicht aus, um legal in D, A, CH und Südtirol zu fliegen und zu funken.

 

   

WAS MUSS IN DER SPRACHPRÜFUNG NACHGEWIESEN WERDEN?

Anlage 3 zu § 125 LuftPersV

Die Verständigung darf nicht gestört sein.

Der Sinn darf nicht verfälscht sein.

Missverständnisse werden aufgeklärt.

Der Bewerber hat eine verständliche Aussprache.

Eine effektive Kommunikation wird erreicht.

 

 

WIE WIRD DIE SPRACHPRÜFUNG NACHGEWIESEN?

Nach der bestandenen Prüfung wird ein Eintrag in die Lizenz beim LBA bzw. beim zuständigen Landesamt beantragt.

 

Muttersprachlichkeit (deutsch) wird als Proficiency Level 6 in die Lizenz eingetragen und gilt unbefristet.

 

 

WIE WIRD GEPRÜFT?

 

ENGLISCH:

Wer sein BZF I bzw. AZF vor dem 24.09.2008 absolviert hat, kann seine Sprachfähigkeit erstmalig in einer Verlängerungsprüfung Level 4 nachweisen  oder eine Erstprüfung Level 5 absolvieren. Für eine Verlängerungsprüfung Level 4 ist ein Prüfer notwendig. Für die Erstprüfung Level 5 ist eine Prüfungskommission zuständig. Dabei wird das Hörverständnis und auch die Sprechfertigkeit geprüft.

Derjenige, der sein BZF bzw. AZF nach dem 24.09.2008 absolviert hat oder erst die Absicht hat ein Sprechfunkzeugnis zu erlangen, wird in einer Erstprüfung auf Level 4 oder 5 durch eine Prüfungskommission geprüft. Hierbei wird ebenfalls das Hörverständnis sowie die Sprechfertigkeit geprüft.

 

Die Entscheidung, welches Level geprüft werden soll, trifft der Prüfling vor der Prüfung.

 

DEUTSCH:

Das Gutachten kann für jeden erstellt werden, der in der frühen Kindheit Deutsch ohne formalen Unterricht erlernt hat und mindestens acht der ersten zwölf Lebensjahre in einem Land gelebt hat, in dem Deutsch als Amtssprache verwendet wird.  (Vgl. dazu 3. DV LuftPersV §2)

In anderen Fällen kann eine Sprachprüfung bei einer Prüfstelle für Deutsch durchgeführt werden.

Das Gutachten wird in Verbindung mit einem Gespräch erstellt, das etwa 20 Minuten dauern soll.

 

GÜLTIGKEIT DER SPRACHPRÜFUNG ( LANGUAGE PROFICIENCY )

Level 4 ohne IR 4 Jahre

Level 4 mit IR 3 Jahre

Level 5 ohne IR 8 Jahre

Level 5 mit IR 6 Jahre

Level 6 unbefristet (in Deutsch bei ARDEX möglich)

 

 

WO WIRD GEPRÜFT?

Die Abnahme der Sprachprüfung/des Sprachgutachtens kann in den Schulungsräumen der Flugschule ARDEX in Kyritz oder in Berlin Steglitz erfolgen.

 

 

TERMINE

Termine für die Verlängerungsprüfung Level 4 können nach Absprache durchgeführt werden.

 

Für die Abnahme der Erstprüfung Level 4 + Level 5 erfragen Sie bitte die festen Termine persönlich, telefonisch oder per e-mail.

 

Auch für das Sprachgutachten in Deutsch haben wir feste Termine.  Bitte direkt bei uns erfragen.

 

 

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