Aktuelles

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01.07.2010 Sprachprüfung

Die Flugschule ARDEX ist seit dem 25.06.2010 anerkannte Abnahmestelle von Sprachprüfungen nach § 125a LuftPersV Anhang 4 für das Level 4 und 5.  Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.[mehr]

Kategorie: Flugschule

01.07.2010 MCC Course Multi Crew Coordination Juli 2010

Die Flugschule Ardex bietet vom 15. - 22. Juli 2010 einen MCC Course Multi Crew Coordination auf unserem FNPT II Simulator, Konfiguration Beech King Air B200 in Kyritz an.[mehr]

Kategorie: Flugschule

10.05.2010 Fluglehrerweiterbildung

Am 12.+13.06.2010 findet eine Fluglehrerweiterbildung / Fluglehrerfortbildung in unserem Haus statt.  [mehr]


10.05.2010 Fluglehrerausbildung FI(A)

Die nächste Fluglehrerausbildung FI(A) in der Flugschule ARDEX GmbH findet vom 11.06. - 11.07.2010 auf dem Flugplatz in Kyritz statt.[mehr]


24.04.2010 Deutschlandreise

11 flugbegeisterte Teilnehmer in 5 ARDEX Flugzeugen haben am 22.04.2010 gegen 10:00 Uhr local die 1. Flugreise 2010 angetreten.  Das Wetter zeigt seine beste Seite und die Reise verläuft...[mehr]


20.04.2010 Weiterbildung DGR / CRM

Die nächste Weiterbildung Dangours Goods ( DGR ) und Crew Ressource Management ( CRM ) für den Berufspiloten und Verkehrspiloten findet am 14. und 15. Mai 2010 in Kyritz in den Räumen der Flugschule ARDEX statt. CRM...[mehr]

Kategorie: Flugschule

10.04.2010 Sicherheitstraining

Wie steht es mit Ihrem fliegerischen Trainingsstand?  Vom 30.04. - 04.05.2010 findet in Kyritz das jährliche Flugsicherheitstraining für alle Privatpiloten, Verkehrspiloten und interessierte Piloten statt.  Unter...[mehr]

Kategorie: Flugschule

Instrumentenflugberechtigung - IR(A)

Das Ziel dieser Ausbildung ist die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um Flugzeuge nach Instrumentenflugregeln und unter Instrumentenflug-Wetterbedingungen zu führen.

 

 

Termine

 

Beginn jederzeit möglich! Fragen Sie einfach nach.

 

 

Voraussetzungen

 

  • PPL(A) mit Nachtflugqualifikation oder CPL(A)
  • 50 Flugstunden Überland als verantwortlicher Pilot von Flugzeugen oder Hubschraubern, davon mind. 10 Stunden auf Flugzeuge
  • gültiges Tauglichkeitszeugnisses Klasse II mit Reintonaudiometrie 
  • die Fähigkeit besitzen, die englische Sprache anwenden zu können (siehe JAR-FCL 1.200)
  • für die Ausbildung IR inkl. MEP: Klassen- oder Musterberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge mit einem Piloten

 

 

Theoretische Ausbildung

 

Sie können die theoretische Ausbildung mit einem genehmigten Fernlehrgang in Verbindung mit 40h Nahunterricht an unserer FTO durchführen.  Die theoretische Ausbildung ist innerhalb von 18 Monaten abzuschließen.

 

Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende Fächer: Luftrecht; Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse-Instrumentierung; Flugplanung und Überwachung des Flugverlaufes; Menschliches Leistungsvermögen; Meteorologie; Funknavigation; IFR Sprechfunkverkehr. 

 

 

Praktische Ausbildung

 

Das Modul Flugausbildung in Instrumentenflugverfahren und die praktische Prüfung sind innerhalb von 36 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abzuschließen.

  

Ein IR(A)-Lehrgang für einmotorige Flugzeuge muss mindestens 50 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug umfassen, von denen bis zu 35 Stunden aus Instrumentenbodenzeit im FNPT II bestehen können.

 

Ein IR(A)-Lehrgang für mehrmotorige Flugzeuge muss mindestens 55 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug umfassen, von denen bis zu 40 Stunden aus Instrumentenbodenzeit im FNPT II bestehen können. Die verbleibende Ausbildungszeit im Instrumentenflug muss mindestens 15 Stunden auf mehrmotorigen Flugzeugen umfassen.  

 

Die Ausbildung besteht aus zwei Modulen, die getrennt voneinander absolviert oder miteinander kombiniert werden können:

Bei Bewerbern die im Besitz einer in Übereinstimmung mit den Regelungen der ICAO erteilten CPL(A) sind oder die Teilnahme an dem Modul A Grundlagen des Instrumentenfluges nachweisen, kann sich die geforderte Gesamtstundenzahl um 10 Stunden verringern.

 

Modul A: Grundlagen des Instrumentenfluges

10 Stunden Ausbildungszeit im Instrumentenflug, von denen bis zu 5 Stunden aus Instrumentenbodenzeit im FNPT II bestehen können.  Nach Abschluss des Moduls erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

 

Modul B: Flugausbildung im Instrumentenflug

Umfasst den restlichen Ausbildungsplan für die Instrumentenflugberechtigung(A), 40 Stunden auf einmotorigen Flugzeugen oder 45 Stunden auf mehrmotorigen Flugzeugen

 

 

 

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