Aktuelles
Zur Übersicht ->03.02.2012 HPA Lehrgang Februar 2012
Am 18.02.2012 findet begleitend zum Fernkurs der Theorieunterricht zum Erwerb einer Klassen- und Musterberechtigungen für Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten - HPA in den Schulungsräumen der Verkehrsfliegerschule Flugschule...[mehr]
03.02.2012 Instrumentenfluglehrer FI IR - Februar 2012
Die theoretische Ausbildung Lehrberechtigung im Instrumentenflug nach JAR FCL 1.330 FI (IR) findet in der Verkehrsfliegerschule Flugschule ARDEX GmbH vom 10.02.-12.02.2012 auf dem Verkehrslandeplatz in Kyritz...[mehr]
21.01.2012 Fluglehrerweiterbildung Februar 2012
Am 18.+19.02.2012 findet eine Fluglehrerweiterbildung / Fluglehrerfortbildung in unserem Haus auf dem Flugplatz Kyritz statt. Beginn 09:00 Uhr nächste Fortbildung: Juni 2012[mehr]
21.01.2012 Ausbildung Verkehrspilot / Verkehrsflugzeugführer ATPL ab 05. März 2012
Die nächste durchgehende Ausbildung zum Verkehrspilot / Verkehrsflugzeugführer ( ATPL initio ) und die modulare Ausbildung zum Verkehrspilot im Direktunterricht beginnt am 05.03.2012. Die Theorieausbildung...[mehr]
21.01.2012 AZF Lehrgang Februar/März 2012
Der nächste AZF Kurs zum Erwerb des Allgemein gültigen Sprechfunkzeugnisses findet am 18.+19.+25.+26.02.+04.03.2012 in Berlin Steglitz, Schützenstr. 21a / Ecke Rugestraße oder auf dem Flugplatz Kyritz statt. Beginn: ...[mehr]
21.01.2012 Fluglehrerausbildung FI(A) Februar 2012
Die nächste Fluglehrerausbildung FI(A) inklusive Prüfung in der Flugschule ARDEX GmbH findet vom 14.02. - 18.03.2012 auf dem Flugplatz in Kyritz statt. Beginn: 09:00 Uhr Nächster Lehrgang Juni/Juli 2012[mehr]
16.01.2012 Pächter gefunden!
Die kalte Küche hat ein Ende. Ab dem 01.03.2012 eröffnet unser Restaurant wieder. Eine italienische Küche wird uns hoffentlich mit vielen Leckereien den Aufenthalt auf dem Flugplatz Kyritz verfeinern.[mehr]
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Instrumentenflugberechtigung - IR(A)
Das Ziel dieser Ausbildung ist die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um Flugzeuge nach Instrumentenflugregeln und unter Instrumentenflug-Wetterbedingungen zu führen.
Termine
Beginn jederzeit möglich! Fragen Sie einfach nach.
Voraussetzungen
- PPL(A) mit Nachtflugqualifikation oder CPL(A)
- 50 Flugstunden Überland als verantwortlicher Pilot von Flugzeugen oder Hubschraubern, davon mind. 10 Stunden auf Flugzeuge
- gültiges Tauglichkeitszeugnisses Klasse II mit Reintonaudiometrie
- die Fähigkeit besitzen, die englische Sprache anwenden zu können (siehe JAR-FCL 1.200)
- für die Ausbildung IR inkl. MEP: Klassen- oder Musterberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge mit einem Piloten
Theoretische Ausbildung
Sie können die theoretische Ausbildung mit einem genehmigten Fernlehrgang in Verbindung mit 40h Nahunterricht an unserer FTO durchführen. Die theoretische Ausbildung ist innerhalb von 18 Monaten abzuschließen.
Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende Fächer: Luftrecht; Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse-Instrumentierung; Flugplanung und Überwachung des Flugverlaufes; Menschliches Leistungsvermögen; Meteorologie; Funknavigation; IFR Sprechfunkverkehr.
Praktische Ausbildung
Das Modul Flugausbildung in Instrumentenflugverfahren und die praktische Prüfung sind innerhalb von 36 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abzuschließen.
Ein IR(A)-Lehrgang für einmotorige Flugzeuge muss mindestens 50 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug umfassen, von denen bis zu 35 Stunden aus Instrumentenbodenzeit im FNPT II bestehen können.
Ein IR(A)-Lehrgang für mehrmotorige Flugzeuge muss mindestens 55 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug umfassen, von denen bis zu 40 Stunden aus Instrumentenbodenzeit im FNPT II bestehen können. Die verbleibende Ausbildungszeit im Instrumentenflug muss mindestens 15 Stunden auf mehrmotorigen Flugzeugen umfassen.
Die Ausbildung besteht aus zwei Modulen, die getrennt voneinander absolviert oder miteinander kombiniert werden können:
Bei Bewerbern die im Besitz einer in Übereinstimmung mit den Regelungen der ICAO erteilten CPL(A) sind oder die Teilnahme an dem Modul A Grundlagen des Instrumentenfluges nachweisen, kann sich die geforderte Gesamtstundenzahl um 10 Stunden verringern.
Modul A: Grundlagen des Instrumentenfluges
10 Stunden Ausbildungszeit im Instrumentenflug, von denen bis zu 5 Stunden aus Instrumentenbodenzeit im FNPT II bestehen können. Nach Abschluss des Moduls erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
Modul B: Flugausbildung im Instrumentenflug
Umfasst den restlichen Ausbildungsplan für die Instrumentenflugberechtigung(A), 40 Stunden auf einmotorigen Flugzeugen oder 45 Stunden auf mehrmotorigen Flugzeugen
