Aktuelles

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01.07.2010 Sprachprüfung

Die Flugschule ARDEX ist seit dem 25.06.2010 anerkannte Abnahmestelle von Sprachprüfungen nach § 125a LuftPersV Anhang 4 für das Level 4 und 5.  Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.[mehr]

Kategorie: Flugschule

01.07.2010 MCC Course Multi Crew Coordination Juli 2010

Die Flugschule Ardex bietet vom 15. - 22. Juli 2010 einen MCC Course Multi Crew Coordination auf unserem FNPT II Simulator, Konfiguration Beech King Air B200 in Kyritz an.[mehr]

Kategorie: Flugschule

10.05.2010 Fluglehrerweiterbildung

Am 12.+13.06.2010 findet eine Fluglehrerweiterbildung / Fluglehrerfortbildung in unserem Haus statt.  [mehr]


10.05.2010 Fluglehrerausbildung FI(A)

Die nächste Fluglehrerausbildung FI(A) in der Flugschule ARDEX GmbH findet vom 11.06. - 11.07.2010 auf dem Flugplatz in Kyritz statt.[mehr]


24.04.2010 Deutschlandreise

11 flugbegeisterte Teilnehmer in 5 ARDEX Flugzeugen haben am 22.04.2010 gegen 10:00 Uhr local die 1. Flugreise 2010 angetreten.  Das Wetter zeigt seine beste Seite und die Reise verläuft...[mehr]


20.04.2010 Weiterbildung DGR / CRM

Die nächste Weiterbildung Dangours Goods ( DGR ) und Crew Ressource Management ( CRM ) für den Berufspiloten und Verkehrspiloten findet am 14. und 15. Mai 2010 in Kyritz in den Räumen der Flugschule ARDEX statt. CRM...[mehr]

Kategorie: Flugschule

10.04.2010 Sicherheitstraining

Wie steht es mit Ihrem fliegerischen Trainingsstand?  Vom 30.04. - 04.05.2010 findet in Kyritz das jährliche Flugsicherheitstraining für alle Privatpiloten, Verkehrspiloten und interessierte Piloten statt.  Unter...[mehr]

Kategorie: Flugschule

Lehrberechtigung zur Flugausbildung - FI(A)

Erwerben Sie bei uns die Lehrberechtigung zur Flugausbildung (FI(A)) oder die Lehrberechtigung für Klassen- oder Musterberechtigungen (CRI) nach JAR-FCL.  

 

Der Lehrgang hat zum Ziel, Ihnen die notwendigen Fähigkeiten für den Erwerb einer FI(A)- Berechtigung zu vermitteln. Wir werden

a) Ihre technischen Kenntnisse auffrischen und auf den neuesten Stand bringen;

b) Sie in der Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts ausbilden ;

c) sicherstellen, dass Ihre fliegerischen Fähigkeiten einem ausreichend hohen Standard entsprechen;

d) Ihnen die Kenntnisse für die Durchführung der Grundausbildung vermitteln, um diese bei der Ausbildung von Privatpiloten anwenden zu können.

 

 

Termine

Wir bieten Ihnen die Ausbildung kompakt innerhalb von 4 Wochen an.  Die Prüfung findet direkt im Anschluss an den Lehrgang statt.

Die Lehrgangstermine finden Sie in unserem Terminkalender oder Sie sprechen persönlich mit uns.

 

Voraussetzungen:

- Kopie der Lizenz, Funksprechzeugnis BZF I oder AZF, Tauglichkeitszeugnis

- Personalsausweis- oder Reisepaßkopie

- Erklärung über schwebende Verfahren

- Ausbildungsvertrag mit der Flugschule ARDEX

- Der Bewerber für eine Lehrberechtigung muss mind. 18 Jahre alt sein (zur Lizenzbeantragung)

- Fachlichen Voraussetzungen nach JAR-FCL 1.335 (a) bis (f)

 

Der Bewerber muss

a) mind. im Besitz einer CPL(A) sein oder mind. 200 Fh auf Flugzeugen nachweisen, davon als Inhaber einer PPL(A) mind. 150 Fh als verantwortlicher Pilot

b) die Anforderungen an die theoretischen Kenntisse für eine CPL(A) erfüllen (Nachweis CPL-Kenntnisse)

c) mind. 30 Fh auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk nachweisen, von denen mind. 5h während der letzten 6 Monate vor der Auswahlprüfung gemäß Absatz (f) durchgeführt wurden

d) mind. 10h Ausbildung im Instrumentenflug erhalten haben, von denen höchstens 5h im Simulator oder FNPT geflogen wurden

e) mind. 20h Überlandlflug als verantwortlicher Pilot, einschließlich eines Fluges über 300NM, 2 Landungen auf 2 vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen

f) während der letzten 6 Monate vor Beginn der Ausbildung eine besondere Auswahlprüfung mit einem gemäß JAR-FCL 1.330(f) qualifizierten FI(A), basierend auf der Befähigungsprüfung gemäß Anhang 3 zu JAR-FCL 1.240 erfolgreich abgelegt haben.  Diese praktische Fähigkeit beurteilt die Fähigkeit des Bewerbers zur Teilnahme am Ausbildungslehrgang.

 

Die Ausbildung

Die theoretische Ausbildung für FI(A) umfasst mindestens 125 Stunden, einschließlich Zwischenprüfungen. Piloten, die im Besitz einer Lehrberechtigung für Hubschrauber (FI(H)) sind oder waren, werden 75 Stunden auf die 125 Stunden des Ausbildungsteils 1 zu Lehrtätigkeit und Lernverhalten angerechnet.

 

Die praktische Ausbildung für FI(A) umfasst mindestens 30 Stunden Flugausbildung.

 

Bis auf den Abschnitt zu Lehrtätigkeit und Lernverhalten entsprechen alle im Lehrplan für theoretische und praktische Ausbildung enthaltenen Sachgebiete denen im Lehrplan für den Erwerb einer PPL(A) und sollten dem Lehrgangsteilnehmer bereits bekannt sein.

 

Im Rahmen des FI(A)-Lehrganges ist die Rolle des Individuums im Hinblick auf menschliche Faktoren bei der Verbindung zwischen Mensch und Maschine und das effektive Arbeiten als Besatzung CRM schwerpunktmäßig zu behandeln. Besondere Aufmerksamkeit ist auf die Reife und das Urteilsvermögen des Lehrgangsteilnehmers zu richten, dazu gehört auch die Fähigkeit, Erwachsene, ihre Verhaltensweisen und unterschiedlichen Lernfähigkeiten zu verstehen.

 

Während des Lehrganges sind die Teilnehmer für die Bedeutung von Luftsicherheit zu sensibilisieren. Die Schärfung des Sicherheitsbewusstseins ist eines der grundlegenden Ziele während der gesamten Ausbildung. Es ist von wesentlicher Bedeutung für den Ausbildungslehrgang, dass er das Ziel verfolgt, den Teilnehmern die Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen zu vermitteln, über die ein Lehrberechtigter verfügen muss.

 

Bei erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs und der Abschlussprüfung wird dem Lehrgangsteilnehmer eine FI(A)-Berechtigung erteilt.

 

 

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