Aktuelles

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03.02.2012 HPA Lehrgang Februar 2012

Am 18.02.2012 findet begleitend zum Fernkurs der Theorieunterricht zum Erwerb einer Klassen- und Musterberechtigungen für Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten - HPA in den Schulungsräumen der Verkehrsfliegerschule Flugschule...[mehr]

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03.02.2012 Instrumentenfluglehrer FI IR - Februar 2012

Die theoretische Ausbildung Lehrberechtigung im Instrumentenflug nach JAR FCL 1.330 FI (IR) findet in der Verkehrsfliegerschule Flugschule ARDEX GmbH vom 10.02.-12.02.2012 auf dem Verkehrslandeplatz in Kyritz...[mehr]

Kategorie: Flugschule

21.01.2012 Fluglehrerweiterbildung Februar 2012

Am 18.+19.02.2012 findet eine Fluglehrerweiterbildung / Fluglehrerfortbildung in unserem Haus auf dem Flugplatz Kyritz statt.  Beginn 09:00 Uhr nächste Fortbildung:  Juni 2012[mehr]

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21.01.2012 Ausbildung Verkehrspilot / Verkehrsflugzeugführer ATPL ab 05. März 2012

Die nächste durchgehende Ausbildung zum Verkehrspilot / Verkehrsflugzeugführer ( ATPL initio ) und die modulare Ausbildung zum Verkehrspilot im Direktunterricht beginnt am 05.03.2012.  Die Theorieausbildung...[mehr]

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21.01.2012 AZF Lehrgang Februar/März 2012

Der nächste AZF Kurs zum Erwerb des Allgemein gültigen Sprechfunkzeugnisses findet am 18.+19.+25.+26.02.+04.03.2012 in Berlin Steglitz, Schützenstr. 21a / Ecke Rugestraße oder auf dem Flugplatz Kyritz statt. Beginn: ...[mehr]

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21.01.2012 Fluglehrerausbildung FI(A) Februar 2012

Die nächste Fluglehrerausbildung FI(A) inklusive Prüfung in der Flugschule ARDEX GmbH findet vom 14.02. - 18.03.2012 auf dem Flugplatz in Kyritz statt. Beginn:  09:00 Uhr Nächster Lehrgang Juni/Juli 2012[mehr]

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16.01.2012 Pächter gefunden!

Die kalte Küche hat ein Ende.  Ab dem 01.03.2012 eröffnet unser Restaurant wieder.  Eine italienische Küche wird uns hoffentlich mit vielen Leckereien den Aufenthalt auf dem Flugplatz Kyritz verfeinern.[mehr]

Kategorie: Flugschule

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Lehrberechtigung zur Flugausbildung - FI(A)

Erwerben Sie bei uns die Lehrberechtigung zur Flugausbildung (FI(A)) oder die Lehrberechtigung für Klassen- oder Musterberechtigungen (CRI) nach JAR-FCL.  

 

Der Lehrgang hat zum Ziel, Ihnen die notwendigen Fähigkeiten für den Erwerb einer FI(A)- Berechtigung zu vermitteln. Wir werden

a) Ihre technischen Kenntnisse auffrischen und auf den neuesten Stand bringen;

b) Sie in der Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts ausbilden ;

c) sicherstellen, dass Ihre fliegerischen Fähigkeiten einem ausreichend hohen Standard entsprechen;

d) Ihnen die Kenntnisse für die Durchführung der Grundausbildung vermitteln, um diese bei der Ausbildung von Privatpiloten anwenden zu können.

 

 

Termine

Wir bieten Ihnen die Ausbildung kompakt innerhalb von 4 Wochen an.  Die Prüfung findet direkt im Anschluss an den Lehrgang statt.

Die Lehrgangstermine finden Sie in unserem Terminkalender oder Sie sprechen persönlich mit uns.

 

Voraussetzungen:

- Kopie der Lizenz, Funksprechzeugnis BZF I oder AZF, Tauglichkeitszeugnis

- Personalsausweis- oder Reisepaßkopie

- Erklärung über schwebende Verfahren

- Ausbildungsvertrag mit der Flugschule ARDEX

- Der Bewerber für eine Lehrberechtigung muss mind. 18 Jahre alt sein (zur Lizenzbeantragung)

- Fachlichen Voraussetzungen nach JAR-FCL 1.335 (a) bis (f)

 

Der Bewerber muss

a) mind. im Besitz einer CPL(A) sein oder mind. 200 Fh auf Flugzeugen nachweisen, davon als Inhaber einer PPL(A) mind. 150 Fh als verantwortlicher Pilot

b) die Anforderungen an die theoretischen Kenntisse für eine CPL(A) erfüllen (Nachweis CPL-Kenntnisse)

c) mind. 30 Fh auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk nachweisen, von denen mind. 5h während der letzten 6 Monate vor der Auswahlprüfung gemäß Absatz (f) durchgeführt wurden

d) mind. 10h Ausbildung im Instrumentenflug erhalten haben, von denen höchstens 5h im Simulator oder FNPT geflogen wurden

e) mind. 20h Überlandlflug als verantwortlicher Pilot, einschließlich eines Fluges über 300NM, 2 Landungen auf 2 vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen

f) während der letzten 6 Monate vor Beginn der Ausbildung eine besondere Auswahlprüfung mit einem gemäß JAR-FCL 1.330(f) qualifizierten FI(A), basierend auf der Befähigungsprüfung gemäß Anhang 3 zu JAR-FCL 1.240 erfolgreich abgelegt haben.  Diese praktische Fähigkeit beurteilt die Fähigkeit des Bewerbers zur Teilnahme am Ausbildungslehrgang.

 

Die Ausbildung

Die theoretische Ausbildung für FI(A) umfasst mindestens 125 Stunden, einschließlich Zwischenprüfungen. Piloten, die im Besitz einer Lehrberechtigung für Hubschrauber (FI(H)) sind oder waren, werden 75 Stunden auf die 125 Stunden des Ausbildungsteils 1 zu Lehrtätigkeit und Lernverhalten angerechnet.

 

Die praktische Ausbildung für FI(A) umfasst mindestens 30 Stunden Flugausbildung.

 

Bis auf den Abschnitt zu Lehrtätigkeit und Lernverhalten entsprechen alle im Lehrplan für theoretische und praktische Ausbildung enthaltenen Sachgebiete denen im Lehrplan für den Erwerb einer PPL(A) und sollten dem Lehrgangsteilnehmer bereits bekannt sein.

 

Im Rahmen des FI(A)-Lehrganges ist die Rolle des Individuums im Hinblick auf menschliche Faktoren bei der Verbindung zwischen Mensch und Maschine und das effektive Arbeiten als Besatzung CRM schwerpunktmäßig zu behandeln. Besondere Aufmerksamkeit ist auf die Reife und das Urteilsvermögen des Lehrgangsteilnehmers zu richten, dazu gehört auch die Fähigkeit, Erwachsene, ihre Verhaltensweisen und unterschiedlichen Lernfähigkeiten zu verstehen.

 

Während des Lehrganges sind die Teilnehmer für die Bedeutung von Luftsicherheit zu sensibilisieren. Die Schärfung des Sicherheitsbewusstseins ist eines der grundlegenden Ziele während der gesamten Ausbildung. Es ist von wesentlicher Bedeutung für den Ausbildungslehrgang, dass er das Ziel verfolgt, den Teilnehmern die Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen zu vermitteln, über die ein Lehrberechtigter verfügen muss.

 

Bei erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs und der Abschlussprüfung wird dem Lehrgangsteilnehmer eine FI(A)-Berechtigung erteilt.

 

 

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