Aktuelles

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30.07.2011 ARDEX SPECIAL Peters Software

Ab sofort erhalten alle Flugschüler auf Produkte der Peters Software GmbH die über die Flugschule ARDEX bezogen werden 5% Rabatt.[mehr]

Kategorie: Flugschule

30.07.2011 Verkehrspilotenausbildung ab 05. September 2011

Die nächste durchgehende Ausbildung zum Verkehrspiloten ( ATPL initio ) beginnt am 05.09.2011 in Kyritz und Berlin.  Reservieren Sie sich noch heute Ihren Ausbildungsplatz.[mehr]

Kategorie: Flugschule

30.07.2011 School Exam

Ihr School Exam für die Verkehrspilotenausbildung, Berufspilotenausbildung, Instrumentenflugberechtigung, Privatpilotenausbildung wird ab sofort über die Systeme EXAMNET oder CAT-EUROPE in der Flugschule ARDEX GmbH...[mehr]

Kategorie: Flugschule

29.07.2011 Privatpilotenausbildung (PPL-A) JAR-FCL

Der nächste Kompaktunterricht findet ab 05.09.2011 in Berlin-Steglitz statt. Bitte fordern Sie weitere Informationen an.[mehr]

Kategorie: Flugschule

29.07.2011 BZF Sprechfunkzeugnis

Der nächste BZF I und II Kurs findet an den Wochenenden 24.+25.09. und 01.+02.10.2011 in Kyritz oder Berlin Steglitz statt.[mehr]

Kategorie: Flugschule

29.07.2011 Language Proficiency in DEUTSCH möglich!

Ab sofort können wir Gutachten für die Muttersprachlichkeit Deutsch erstellen. Muttersprachlichkeit wird als Proficiency Level 6 in die Lizenz eingetragen und gilt unbefristet. Jeder Pilot muss die Proficiency in mindestens...[mehr]

Kategorie: Flugschule

28.06.2011 Veronareise August 2011

Vom 11. bis 14.08.2011 besuchen wir die norditalienische Stadt Verona.  In der "Arena di Verona" wird Freitag La Boheme und am Samstag Nabucco gezeigt. Eine der beiden Aufführungen werden wir...[mehr]

Kategorie: Flugschule

Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge CVFR

(1) Inhaber von Erlaubnissen für Privatflugzeugführer und Privathubschrauberführer und Segelflugzeugführer mit der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler, die nicht nach den Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten von Flugzeugen (JAR-FCL 1 deutsch) oder Hubschraubern (JAR-FCL 2 deutsch) ausgestellt worden sind, bedürfen zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln in bestimmten Teilen des kontrollierten Luftraumes der Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge, sofern Sie nicht im Besitz einer Instrumentenflugberechtigung sind.

 

(2) Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung sind

1. die theoretische Ausbildung,

2. die Flugausbildung.

 

(3) Die theoretische Ausbildung erstreckt sich auf die Sachgebiete

1. Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften,

2. Funknavigation,

3. Instrumentenkunde.

 

(4) Die Flugausbildung umfasst mindestens zehn Flugstunden mit Fluglehrer mit Flügen nach Instrumenten und zur Einführung in Navigationsverfahren mittels bodenabhängiger Funknavigations- und Radarhilfen sowie in den Gebrauch von Funknavigationsgeräten innerhalb der letzten fünf Monate vor Ablegung der Prüfung nach Absatz 5. Hiervon können bis zu fünf Stunden in einem vom Luftfahrt-Bundesamt für den Nutzer anerkannten synthetischen Flugübungsgerät (STD) durchgeführt werden.

 

(5) Der Bewerber hat in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er die zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.

 

 

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