Aktuelles
Zur Übersicht ->01.07.2010 Sprachprüfung
Die Flugschule ARDEX ist seit dem 25.06.2010 anerkannte Abnahmestelle von Sprachprüfungen nach § 125a LuftPersV Anhang 4 für das Level 4 und 5. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.[mehr]
01.07.2010 MCC Course Multi Crew Coordination Juli 2010
Die Flugschule Ardex bietet vom 15. - 22. Juli 2010 einen MCC Course Multi Crew Coordination auf unserem FNPT II Simulator, Konfiguration Beech King Air B200 in Kyritz an.[mehr]
10.05.2010 Fluglehrerweiterbildung
Am 12.+13.06.2010 findet eine Fluglehrerweiterbildung / Fluglehrerfortbildung in unserem Haus statt. [mehr]
10.05.2010 Fluglehrerausbildung FI(A)
Die nächste Fluglehrerausbildung FI(A) in der Flugschule ARDEX GmbH findet vom 11.06. - 11.07.2010 auf dem Flugplatz in Kyritz statt.[mehr]
24.04.2010 Deutschlandreise
11 flugbegeisterte Teilnehmer in 5 ARDEX Flugzeugen haben am 22.04.2010 gegen 10:00 Uhr local die 1. Flugreise 2010 angetreten. Das Wetter zeigt seine beste Seite und die Reise verläuft...[mehr]
20.04.2010 Weiterbildung DGR / CRM
Die nächste Weiterbildung Dangours Goods ( DGR ) und Crew Ressource Management ( CRM ) für den Berufspiloten und Verkehrspiloten findet am 14. und 15. Mai 2010 in Kyritz in den Räumen der Flugschule ARDEX statt. CRM...[mehr]
10.04.2010 Sicherheitstraining
Wie steht es mit Ihrem fliegerischen Trainingsstand? Vom 30.04. - 04.05.2010 findet in Kyritz das jährliche Flugsicherheitstraining für alle Privatpiloten, Verkehrspiloten und interessierte Piloten statt. Unter...[mehr]
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Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge CVFR
(1) Inhaber von Erlaubnissen für Privatflugzeugführer und Privathubschrauberführer und Segelflugzeugführer mit der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler, die nicht nach den Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten von Flugzeugen (JAR-FCL 1 deutsch) oder Hubschraubern (JAR-FCL 2 deutsch) ausgestellt worden sind, bedürfen zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln in bestimmten Teilen des kontrollierten Luftraumes der Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge, sofern Sie nicht im Besitz einer Instrumentenflugberechtigung sind.
(2) Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung sind
1. die theoretische Ausbildung,
2. die Flugausbildung.
(3) Die theoretische Ausbildung erstreckt sich auf die Sachgebiete
1. Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften,
2. Funknavigation,
3. Instrumentenkunde.
(4) Die Flugausbildung umfasst mindestens zehn Flugstunden mit Fluglehrer mit Flügen nach Instrumenten und zur Einführung in Navigationsverfahren mittels bodenabhängiger Funknavigations- und Radarhilfen sowie in den Gebrauch von Funknavigationsgeräten innerhalb der letzten fünf Monate vor Ablegung der Prüfung nach Absatz 5. Hiervon können bis zu fünf Stunden in einem vom Luftfahrt-Bundesamt für den Nutzer anerkannten synthetischen Flugübungsgerät (STD) durchgeführt werden.
(5) Der Bewerber hat in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er die zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.
