Aktuelles
Zur Übersicht ->03.02.2012 HPA Lehrgang Februar 2012
Am 18.02.2012 findet begleitend zum Fernkurs der Theorieunterricht zum Erwerb einer Klassen- und Musterberechtigungen für Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten - HPA in den Schulungsräumen der Verkehrsfliegerschule Flugschule...[mehr]
03.02.2012 Instrumentenfluglehrer FI IR - Februar 2012
Die theoretische Ausbildung Lehrberechtigung im Instrumentenflug nach JAR FCL 1.330 FI (IR) findet in der Verkehrsfliegerschule Flugschule ARDEX GmbH vom 10.02.-12.02.2012 auf dem Verkehrslandeplatz in Kyritz...[mehr]
21.01.2012 Fluglehrerweiterbildung Februar 2012
Am 18.+19.02.2012 findet eine Fluglehrerweiterbildung / Fluglehrerfortbildung in unserem Haus auf dem Flugplatz Kyritz statt. Beginn 09:00 Uhr nächste Fortbildung: Juni 2012[mehr]
21.01.2012 Ausbildung Verkehrspilot / Verkehrsflugzeugführer ATPL ab 05. März 2012
Die nächste durchgehende Ausbildung zum Verkehrspilot / Verkehrsflugzeugführer ( ATPL initio ) und die modulare Ausbildung zum Verkehrspilot im Direktunterricht beginnt am 05.03.2012. Die Theorieausbildung...[mehr]
21.01.2012 AZF Lehrgang Februar/März 2012
Der nächste AZF Kurs zum Erwerb des Allgemein gültigen Sprechfunkzeugnisses findet am 18.+19.+25.+26.02.+04.03.2012 in Berlin Steglitz, Schützenstr. 21a / Ecke Rugestraße oder auf dem Flugplatz Kyritz statt. Beginn: ...[mehr]
21.01.2012 Fluglehrerausbildung FI(A) Februar 2012
Die nächste Fluglehrerausbildung FI(A) inklusive Prüfung in der Flugschule ARDEX GmbH findet vom 14.02. - 18.03.2012 auf dem Flugplatz in Kyritz statt. Beginn: 09:00 Uhr Nächster Lehrgang Juni/Juli 2012[mehr]
16.01.2012 Pächter gefunden!
Die kalte Küche hat ein Ende. Ab dem 01.03.2012 eröffnet unser Restaurant wieder. Eine italienische Küche wird uns hoffentlich mit vielen Leckereien den Aufenthalt auf dem Flugplatz Kyritz verfeinern.[mehr]
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Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge CVFR
(1) Inhaber von Erlaubnissen für Privatflugzeugführer und Privathubschrauberführer und Segelflugzeugführer mit der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler, die nicht nach den Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten von Flugzeugen (JAR-FCL 1 deutsch) oder Hubschraubern (JAR-FCL 2 deutsch) ausgestellt worden sind, bedürfen zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln in bestimmten Teilen des kontrollierten Luftraumes der Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge, sofern Sie nicht im Besitz einer Instrumentenflugberechtigung sind.
(2) Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung sind
1. die theoretische Ausbildung,
2. die Flugausbildung.
(3) Die theoretische Ausbildung erstreckt sich auf die Sachgebiete
1. Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften,
2. Funknavigation,
3. Instrumentenkunde.
(4) Die Flugausbildung umfasst mindestens zehn Flugstunden mit Fluglehrer mit Flügen nach Instrumenten und zur Einführung in Navigationsverfahren mittels bodenabhängiger Funknavigations- und Radarhilfen sowie in den Gebrauch von Funknavigationsgeräten innerhalb der letzten fünf Monate vor Ablegung der Prüfung nach Absatz 5. Hiervon können bis zu fünf Stunden in einem vom Luftfahrt-Bundesamt für den Nutzer anerkannten synthetischen Flugübungsgerät (STD) durchgeführt werden.
(5) Der Bewerber hat in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er die zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.
