Aktuelles
Zur Übersicht ->01.07.2010 Sprachprüfung
Die Flugschule ARDEX ist seit dem 25.06.2010 anerkannte Abnahmestelle von Sprachprüfungen nach § 125a LuftPersV Anhang 4 für das Level 4 und 5. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.[mehr]
01.07.2010 MCC Course Multi Crew Coordination Juli 2010
Die Flugschule Ardex bietet vom 15. - 22. Juli 2010 einen MCC Course Multi Crew Coordination auf unserem FNPT II Simulator, Konfiguration Beech King Air B200 in Kyritz an.[mehr]
10.05.2010 Fluglehrerweiterbildung
Am 12.+13.06.2010 findet eine Fluglehrerweiterbildung / Fluglehrerfortbildung in unserem Haus statt. [mehr]
10.05.2010 Fluglehrerausbildung FI(A)
Die nächste Fluglehrerausbildung FI(A) in der Flugschule ARDEX GmbH findet vom 11.06. - 11.07.2010 auf dem Flugplatz in Kyritz statt.[mehr]
24.04.2010 Deutschlandreise
11 flugbegeisterte Teilnehmer in 5 ARDEX Flugzeugen haben am 22.04.2010 gegen 10:00 Uhr local die 1. Flugreise 2010 angetreten. Das Wetter zeigt seine beste Seite und die Reise verläuft...[mehr]
20.04.2010 Weiterbildung DGR / CRM
Die nächste Weiterbildung Dangours Goods ( DGR ) und Crew Ressource Management ( CRM ) für den Berufspiloten und Verkehrspiloten findet am 14. und 15. Mai 2010 in Kyritz in den Räumen der Flugschule ARDEX statt. CRM...[mehr]
10.04.2010 Sicherheitstraining
Wie steht es mit Ihrem fliegerischen Trainingsstand? Vom 30.04. - 04.05.2010 findet in Kyritz das jährliche Flugsicherheitstraining für alle Privatpiloten, Verkehrspiloten und interessierte Piloten statt. Unter...[mehr]
Login
Berufspilotenausbildung - CPL(A) - modular
Als Inhaber einer Berufspilotenlizenz (Commercial Pilot License (Airplane)- CPL(A)) sind Sie berechtigt
- alle Rechte einer PPL(A) auszuüben
- als verantwortlicher Pilot oder Kopilot auf Flugzeugen tätig zu sein, die nicht zur gewerbsmäßigen Beförderung eingesetzt werden
- als verantwortlicher Pilot bei der gewerbsmäßigen Beförderung auf Flugzeugen mit einem Piloten tätig zu sein
- als Copilot bei der gewerbsmäßigen Beförderung tätig zu sein.
Termine
Beginn jederzeit möglich! Fragen Sie einfach nach.
Voraussetzungen
zu Beginn der Berufspilotenausbildung:
- PPL(A) (Privatpilotenlizenz) oder MPL(A)
- Nachweis über ausreichende Kenntnisse in Mathematik und Physik
- 150 Flugstunden als Pilot
- Mindestalter 17 Jahre
- gültiges Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1
zu Beginn der praktischen Ausbildung zum Berufspilot:
- Nachweis der Teilnahme an einem Erste Hilfe Lehrgang
zur Ausstellung der Berufspilotenlizenz
- Mindestalter 18 Jahre
- 200 Flugstunden als Pilot auf Flugzeuge mit einem von einem JAA-Mitgliedstaat erteilten oder akzeptierten Lufttüchtigkeitszeugnis
- Anrechnung von Flugzeiten: von den 200 Flugstunden können 30 Stunden als verantwortlicher Pilot mit einer PPL(H) auf Hubschraubern oder 100 Stunden als verantwortlicher Piot mit einer CPL(H) auf Hubschraubern oder 30 Stunden als verantwortlicher Pilot auf Reisemotorseglern oder Segelflugzeugen durchgeführt worden sein.
- Flugzeit: Der Bewerber muss innerhalb der 200 Flugstunden der modularen Ausbildung mindestens Folgendes durchführen:
- 100 Stunden als verantwortlicher Pilot
- 20 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Pilot, einschließlich eines Fluges über eine Strecke von mindestens 540km (300 NM), bei dem Landungen bis zum vollständigen Stillstand auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen durchzuführen sind;
- 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug, davon höchstens fünf Instrumentenbodenzeit und
- 5 Stunden Nachtflug.
- Einem Bewerber, der die Teilnahme an dem Ausbildungsmodul A (Grundlagen des Instrumentenfluges) nachweist, können im Rahmen der modularen Ausbildung bis zu 10 Stunden auf die geforderte Ausbildungszeit im Instrumentenflug angerechnet werden.
Theoretische Ausbildung
Sie können die theoretische Pilotenausbildung mit einem genehmigten Fernlehrgang in Verbindung mit 60h Nahunterricht an unserer Flight Training Organisation durchführen. Die theoretische Ausbildung ist innerhalb von 18 Monaten abzuschließen.
Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende Fächer: Luftrecht; Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse-Zelle/Systeme/Triebwerk; Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse-Instrumentierung; Masse und Schwerpunktlage; Flugleistung; Flugplanung und Überwachung des Flugverlaufes; Menschliches Leistungsvermögen; Meteorologie; Allgemeine Navigation; Navigation; Betriebliche Verfahren; Aerodynamik; VFR-Sprechfunkverkehr.
Praktische Ausbildung
- Bewerber für die Berufspilotenausbildung, die nicht im Besitz einer Instrumentenflugberechtigung sind, müssen mindestens 25 Stunden Flugausbildung mit einem Lehrberechtigten absolvieren, darin enthalten 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug, von denen bis zu fünf Stunden in einem FNPT II durchgeführt werden können.
- Bewerber für die Pilotenausbildung zum Berufspilot, die im Besitz einer gültigen IR(A) sind, wird die Ausbildungszeit im Instrumentenflug mit einem Lehrberechtigten in vollem Umfang angerechnet. Sie müssen mindestens 15 Stunden Sichtflugausbildung mit einem Lehrberechtigten absolvieren.
- Bewerber für die Berufspilotenausbildung, die im Besitz einer gültigen IR(H) sind, können bis zu fünf Stunden Ausbildungszeit im Instrumentenflug mit einem Lehrberechtigten angerechnet werden, wobei mindestens fünf Stunden Ausbildungszeit im Instrumentenflug mit einem Lehrberechtigten in einem Flugzeug durchzuführen sind.
- Bewerber für die Ausbildung zum Berufspilot, die nicht im Besitz einer Nachtflugqualifikation für Flugzeuge sind, müssen zusätzlich mindestens fünf Stunden Nachtflugsausbildung auf Flugzeugen absolvieren.
- Mindestens 5 Stunden der Berufspilotenausbildung sind in einem Flugzeug durchzuführen, das für die Beförderung von mindestens vier Personen zugelassen ist und über einen Verstellpropeller und ein Einziehfahrwerk verfügt.
- Die Flugausbildung zum Berufspilot und die praktische Prüfung sind in einem Zeitraum von 36 Monaten nach bestehen aller geforderten theoretischen Prüfungsarbeiten abzuschließen.
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