Aktuelles

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23.04.2012 Weiterbildung DGR / CRM Mai 2012

Die nächste Weiterbildung Dangerous Goods ( DGR ) und Crew Ressource Management ( CRM ) für den Berufspiloten und Verkehrspiloten findet am 11. und 12. Mai 2012 in den Räumen der Flugschule ARDEX auf dem Flugplatz...[mehr]

Kategorie: Flugschule

22.04.2012 Eröffnung "Agrarflug-Museum" - EDBK April 2012

Am 24.04.2012 wurde das "Agrarflug-Museum" auf dem Flugplatz Kyritz eröffnet. Wer Lust hat kann das Museum zu folgenden Zeiten besuchen: Öffnungszeiten:Dienstag bis Freitag: 10 - 15 UhrSamstag: 14 - 17 UhrSonntag:...[mehr]

Kategorie: Flugschule

23.03.2012 Deutschlandreise April 2012

Unsere diesjährige Deutschlandreise startet am 12.04. und endet am 16.04.2012.  Das Motto heißt:  "Quer durch Deutschland".[mehr]

Kategorie: Flugschule

23.03.2012 Motorflugsicherheitstraining April 2012

Vom 27.04. - 01.05.2012 findet unser jährliches Motorflugsicherheitstraining in der Flugschule ARDEX statt.  Wer sich für das Fliegerjahr 2012 fit machen möchte oder einfach mal wieder Seitenwindlandungen / Notlandeverfahren...[mehr]

Kategorie: Flugschule

23.03.2012 BZF Sprechfunkzeugnis April / Mai 2012

Der nächste BZF I und II Kurs findet an den Wochenenden 14. + 15.04. und 05. + 06.05.2012 von 10:00 - 16:00 Uhr in Kyritz oder Berlin Steglitz statt.[mehr]

Kategorie: Flugschule

23.03.2012 Nahunterricht ATPL, CPL, IR - März / April 2012

In der Flugschule ARDEX findet für den zukünftigen Verkehrspilot, Berufspilot ein ausbildungsbegleitender Nachunterricht statt ATPL CPL IR vom 24.03. - 07.04.2012.[mehr]

Kategorie: Flugschule

12.02.2012 Unsere TECNAM P2002-JF im Roger Luftfahrtmagazin 02/2012

Das Roger Luftfahrtmagazin 02/2012 berichtet über unsere TECNAM P2002-JF D-ETJF in einem 3-seitigen Artikel.  Das Magazin ist im Internet als Download verfügbar.  Die Tecnam P2002-JF wird als Ausbildungsflugzeug im...[mehr]

Kategorie: Flugschule

Berufspilotenausbildung - CPL(A) - modular

Als Inhaber einer Berufspilotenlizenz (Commercial Pilot License (Airplane)- CPL(A)) sind Sie berechtigt

  • alle Rechte einer PPL(A) auszuüben
  • als verantwortlicher Pilot oder Kopilot auf Flugzeugen tätig zu sein, die nicht zur gewerbsmäßigen Beförderung eingesetzt werden
  • als verantwortlicher Pilot bei der gewerbsmäßigen Beförderung auf Flugzeugen mit einem Piloten tätig zu sein
  • als Copilot bei der gewerbsmäßigen Beförderung tätig zu sein.

 

Termine

 

Beginn jederzeit möglich! Fragen Sie einfach nach.

 

 

Voraussetzungen

 

zu Beginn der Berufspilotenausbildung: 

  • PPL(A) (Privatpilotenlizenz) oder MPL(A)
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse in Mathematik und Physik
  • 150 Flugstunden als Pilot
  • Mindestalter 17 Jahre
  • gültiges Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1

zu Beginn der praktischen Ausbildung zum Berufspilot:

  • Nachweis der Teilnahme an einem Erste Hilfe Lehrgang

zur Ausstellung der Berufspilotenlizenz

  • Mindestalter 18 Jahre
  • 200 Flugstunden als Pilot auf Flugzeuge mit einem von einem JAA-Mitgliedstaat erteilten oder akzeptierten Lufttüchtigkeitszeugnis
  • Anrechnung von Flugzeiten:  von den 200 Flugstunden können 30 Stunden als verantwortlicher Pilot mit einer PPL(H) auf Hubschraubern oder 100 Stunden als verantwortlicher Piot mit einer CPL(H) auf Hubschraubern oder 30 Stunden als verantwortlicher Pilot auf Reisemotorseglern oder Segelflugzeugen durchgeführt worden sein.
  • Flugzeit:  Der Bewerber muss innerhalb der 200 Flugstunden der modularen Ausbildung mindestens Folgendes durchführen:
  1. 100 Stunden als verantwortlicher Pilot
  2. 20 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Pilot, einschließlich eines Fluges über eine Strecke von mindestens 540km (300 NM), bei dem Landungen bis zum vollständigen Stillstand auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen durchzuführen sind;
  3. 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug, davon höchstens fünf Instrumentenbodenzeit und
  4. 5 Stunden Nachtflug.
  5. Einem Bewerber, der die Teilnahme an dem Ausbildungsmodul A (Grundlagen des Instrumentenfluges) nachweist, können im Rahmen der modularen Ausbildung bis zu 10 Stunden auf die geforderte Ausbildungszeit im Instrumentenflug angerechnet werden.

 

Theoretische Ausbildung

 

Sie können die theoretische Pilotenausbildung mit einem genehmigten Fernlehrgang in Verbindung mit 60h Nahunterricht an unserer Flight Training Organisation durchführen.  Die theoretische Ausbildung ist innerhalb von 18 Monaten abzuschließen.

 

Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende Fächer: Luftrecht; Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse-Zelle/Systeme/Triebwerk; Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse-Instrumentierung; Masse und Schwerpunktlage; Flugleistung; Flugplanung und Überwachung des Flugverlaufes; Menschliches Leistungsvermögen; Meteorologie; Allgemeine Navigation; Navigation; Betriebliche Verfahren; Aerodynamik; VFR-Sprechfunkverkehr.

 

 

Praktische Ausbildung

 

  • Bewerber für die Berufspilotenausbildung, die nicht im Besitz einer Instrumentenflugberechtigung sind, müssen mindestens 25 Stunden Flugausbildung mit einem Lehrberechtigten absolvieren, darin enthalten 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug, von denen bis zu fünf Stunden in einem FNPT II durchgeführt werden können.
  • Bewerber für die Pilotenausbildung zum Berufspilot, die im Besitz einer gültigen IR(A) sind, wird die Ausbildungszeit im Instrumentenflug mit einem Lehrberechtigten in vollem Umfang angerechnet.  Sie müssen mindestens 15 Stunden Sichtflugausbildung mit einem Lehrberechtigten absolvieren.
  • Bewerber für die Berufspilotenausbildung, die im Besitz einer gültigen IR(H) sind, können bis zu fünf Stunden Ausbildungszeit im Instrumentenflug mit einem Lehrberechtigten angerechnet werden, wobei mindestens fünf Stunden Ausbildungszeit im Instrumentenflug mit einem Lehrberechtigten in einem Flugzeug durchzuführen sind.
  • Bewerber für die Ausbildung zum Berufspilot, die nicht im Besitz einer Nachtflugqualifikation für Flugzeuge sind, müssen zusätzlich mindestens fünf Stunden Nachtflugsausbildung auf Flugzeugen absolvieren.
  • Mindestens 5 Stunden der Berufspilotenausbildung sind in einem Flugzeug durchzuführen, das für die Beförderung von mindestens vier Personen zugelassen ist und über einen Verstellpropeller und ein Einziehfahrwerk verfügt.
  • Die Flugausbildung zum Berufspilot und die praktische Prüfung sind in einem Zeitraum von 36 Monaten nach bestehen aller geforderten theoretischen Prüfungsarbeiten abzuschließen.

 

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