Aktuelles

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23.04.2012 Weiterbildung DGR / CRM Mai 2012

Die nächste Weiterbildung Dangerous Goods ( DGR ) und Crew Ressource Management ( CRM ) für den Berufspiloten und Verkehrspiloten findet am 11. und 12. Mai 2012 in den Räumen der Flugschule ARDEX auf dem Flugplatz...[mehr]

Kategorie: Flugschule

22.04.2012 Eröffnung "Agrarflug-Museum" - EDBK April 2012

Am 24.04.2012 wurde das "Agrarflug-Museum" auf dem Flugplatz Kyritz eröffnet. Wer Lust hat kann das Museum zu folgenden Zeiten besuchen: Öffnungszeiten:Dienstag bis Freitag: 10 - 15 UhrSamstag: 14 - 17 UhrSonntag:...[mehr]

Kategorie: Flugschule

23.03.2012 Deutschlandreise April 2012

Unsere diesjährige Deutschlandreise startet am 12.04. und endet am 16.04.2012.  Das Motto heißt:  "Quer durch Deutschland".[mehr]

Kategorie: Flugschule

23.03.2012 Motorflugsicherheitstraining April 2012

Vom 27.04. - 01.05.2012 findet unser jährliches Motorflugsicherheitstraining in der Flugschule ARDEX statt.  Wer sich für das Fliegerjahr 2012 fit machen möchte oder einfach mal wieder Seitenwindlandungen / Notlandeverfahren...[mehr]

Kategorie: Flugschule

23.03.2012 BZF Sprechfunkzeugnis April / Mai 2012

Der nächste BZF I und II Kurs findet an den Wochenenden 14. + 15.04. und 05. + 06.05.2012 von 10:00 - 16:00 Uhr in Kyritz oder Berlin Steglitz statt.[mehr]

Kategorie: Flugschule

23.03.2012 Nahunterricht ATPL, CPL, IR - März / April 2012

In der Flugschule ARDEX findet für den zukünftigen Verkehrspilot, Berufspilot ein ausbildungsbegleitender Nachunterricht statt ATPL CPL IR vom 24.03. - 07.04.2012.[mehr]

Kategorie: Flugschule

12.02.2012 Unsere TECNAM P2002-JF im Roger Luftfahrtmagazin 02/2012

Das Roger Luftfahrtmagazin 02/2012 berichtet über unsere TECNAM P2002-JF D-ETJF in einem 3-seitigen Artikel.  Das Magazin ist im Internet als Download verfügbar.  Die Tecnam P2002-JF wird als Ausbildungsflugzeug im...[mehr]

Kategorie: Flugschule

BZF II / BZF I / AZF

 

  

Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst - BFZ II / I

 

Als Inhaber eines BZF II sind Sie zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache und im deutschen Luftraum berechtigt.

 

Als Inhaber eines BZF I sind Sie zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache berechtigt.

Im Zuge der Berufspilotenausbildung (CPL(A)) ist der Erwerb des BZF I vorgeschrieben.

 

 

Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst - AZF

 

Das AZF ist das höchste mögliche Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst in Deutschland.  Es berechtigt den Inhaber zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR).  Es gilt weltweit.  Es beinhaltet die Berechtigung zur Durchführung des Sprechfunks im Sichtflug.  Im Sichtflug darf der Sprechfunk im deutschsprachigen Raum auch auf deutsch erfolgen.

Das AZF wird als Zusatzqualifikation zu einem bestehenden BZF erteilt.

Im Zuge der Instrumentenausbildung (IR(A)) ist der Erwerb des AZF vorgeschrieben.

 

 

Termine 

 

Je nach Teilnehmer bieten wir die Kurse auf dem Flugplatz in Kyritz oder in Berlin-Steglitz an. 

 

Nächster Kurs BZF I oder II:  26. / 27.03. + 16. / 17.04.2011 (GEÄNDERT!!)

Nächster Kurs AZF:   26. / 27.02. + 05. / 06.03. + 12.03.2011

BZF II oder I  (Grundkurs)

4 x 6h

BZF I (Aufbaukurs)

3 x 6h

AZF   (Aufbaukurs)

5 x 6h

 

Die Lehrgangstermine finden Sie in unserem Terminkalender oder Sie sprechen persönlich mit uns.

 

 

Voraussetzungen

  • für BZF II/I Mindesalter 15 Jahre
  • für AZF Mindesalter 18 Jahre

 

 

Prüfung 

 

Die Prüfung findet nach terminlicher Abstimmung und persönlicher Antragstellung bei der Bundesnetzagentur statt.  Die Antragstellung erfolgt am ersten Tag des jeweiligen Kurses.

BZF

  • Theoretische Prüfung - 60 Minuten - Multiple Choice Test in deutscher Sprache - 100 Fragen
  • Flugvorbereitung: Drei praxisnahe Fragen müssen anhand gestellter Flugvorbereitungsunterlagen mündlich beantwortet werden. Beispiel: „Erklären Sie den Einflug über ECHO.“ Dann muss man die entsprechende Vorgehensweise (Flugrouten, Pflichtmeldungen) auf einer Sichtanflugkarte erklären. Bewertet wird die Beherrschung und Einhaltung der Standardverfahren.
  • Englischprüfung (nur BZF I): Ein kurzer Fachtext in englischer Sprache (Auszug aus luftrechtlichen Veröffentlichungen) muss flüssig laut gelesen und anschließend mündlich übersetzt werden. Bewertet wird die inhaltliche Richtigkeit der Übersetzung und die allgemeine Beherrschung der englischen Sprache.
  • Praktische Prüfung: Ein Flug von A nach B wird simuliert, wobei eine kleine Anzahl von Prüflingen gleichzeitig am Funk aktiv ist, als würden sie tatsächlich gleichzeitig ab- und anfliegen. Der Beisitzer der Prüfung spielt dabei die Rolle des Fluglotsen. Aus- und Einflugpunkte können vorgegeben werden. Kandidaten für das BZF I führen eines der beiden Verfahren (Ab- oder Anflug) in englischer Sprache durch. Bewertet werden Einhaltung der Standardverfahren, zügige Abwicklung der Meldungen, Funkdisziplin, pünktliche Absetzung von Pflichtmeldungen und das Beherrschen der Standardsprechgruppen des Flugfunks. Anschließend können auch noch Sonderfälle wie Not- oder Dringlichkeitsmeldungen verlangt werden.

AZF

  • Theoretische Prüfung - 30 Minuten - Multiple-Choice-Fragen in englischer Sprache - 40 Fragen
  • Praktischen Prüfung:  Simulation eines Instrumentenfluges einschließlich Erstellung eines Flugplans