Aktuelles

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03.02.2012 HPA Lehrgang Februar 2012

Am 18.02.2012 findet begleitend zum Fernkurs der Theorieunterricht zum Erwerb einer Klassen- und Musterberechtigungen für Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten - HPA in den Schulungsräumen der Verkehrsfliegerschule Flugschule...[mehr]

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03.02.2012 Instrumentenfluglehrer FI IR - Februar 2012

Die theoretische Ausbildung Lehrberechtigung im Instrumentenflug nach JAR FCL 1.330 FI (IR) findet in der Verkehrsfliegerschule Flugschule ARDEX GmbH vom 10.02.-12.02.2012 auf dem Verkehrslandeplatz in Kyritz...[mehr]

Kategorie: Flugschule

21.01.2012 Fluglehrerweiterbildung Februar 2012

Am 18.+19.02.2012 findet eine Fluglehrerweiterbildung / Fluglehrerfortbildung in unserem Haus auf dem Flugplatz Kyritz statt.  Beginn 09:00 Uhr nächste Fortbildung:  Juni 2012[mehr]

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21.01.2012 Ausbildung Verkehrspilot / Verkehrsflugzeugführer ATPL ab 05. März 2012

Die nächste durchgehende Ausbildung zum Verkehrspilot / Verkehrsflugzeugführer ( ATPL initio ) und die modulare Ausbildung zum Verkehrspilot im Direktunterricht beginnt am 05.03.2012.  Die Theorieausbildung...[mehr]

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21.01.2012 AZF Lehrgang Februar/März 2012

Der nächste AZF Kurs zum Erwerb des Allgemein gültigen Sprechfunkzeugnisses findet am 18.+19.+25.+26.02.+04.03.2012 in Berlin Steglitz, Schützenstr. 21a / Ecke Rugestraße oder auf dem Flugplatz Kyritz statt. Beginn: ...[mehr]

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21.01.2012 Fluglehrerausbildung FI(A) Februar 2012

Die nächste Fluglehrerausbildung FI(A) inklusive Prüfung in der Flugschule ARDEX GmbH findet vom 14.02. - 18.03.2012 auf dem Flugplatz in Kyritz statt. Beginn:  09:00 Uhr Nächster Lehrgang Juni/Juli 2012[mehr]

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16.01.2012 Pächter gefunden!

Die kalte Küche hat ein Ende.  Ab dem 01.03.2012 eröffnet unser Restaurant wieder.  Eine italienische Küche wird uns hoffentlich mit vielen Leckereien den Aufenthalt auf dem Flugplatz Kyritz verfeinern.[mehr]

Kategorie: Flugschule

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BZF II / BZF I / AZF

 

  

Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst - BFZ II / I

 

Als Inhaber eines BZF II sind Sie zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache und im deutschen Luftraum berechtigt.

 

Als Inhaber eines BZF I sind Sie zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache berechtigt.

Im Zuge der Berufspilotenausbildung (CPL(A)) ist der Erwerb des BZF I vorgeschrieben.

 

 

Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst - AZF

 

Das AZF ist das höchste mögliche Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst in Deutschland.  Es berechtigt den Inhaber zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR).  Es gilt weltweit.  Es beinhaltet die Berechtigung zur Durchführung des Sprechfunks im Sichtflug.  Im Sichtflug darf der Sprechfunk im deutschsprachigen Raum auch auf deutsch erfolgen.

Das AZF wird als Zusatzqualifikation zu einem bestehenden BZF erteilt.

Im Zuge der Instrumentenausbildung (IR(A)) ist der Erwerb des AZF vorgeschrieben.

 

 

Termine 

 

Je nach Teilnehmer bieten wir die Kurse auf dem Flugplatz in Kyritz oder in Berlin-Steglitz an. 

 

Nächster Kurs BZF I oder II:  26. / 27.03. + 16. / 17.04.2011 (GEÄNDERT!!)

Nächster Kurs AZF:   26. / 27.02. + 05. / 06.03. + 12.03.2011

BZF II oder I  (Grundkurs)

4 x 6h

BZF I (Aufbaukurs)

3 x 6h

AZF   (Aufbaukurs)

5 x 6h

 

Die Lehrgangstermine finden Sie in unserem Terminkalender oder Sie sprechen persönlich mit uns.

 

 

Voraussetzungen

  • für BZF II/I Mindesalter 15 Jahre
  • für AZF Mindesalter 18 Jahre

 

 

Prüfung 

 

Die Prüfung findet nach terminlicher Abstimmung und persönlicher Antragstellung bei der Bundesnetzagentur statt.  Die Antragstellung erfolgt am ersten Tag des jeweiligen Kurses.

BZF

  • Theoretische Prüfung - 60 Minuten - Multiple Choice Test in deutscher Sprache - 100 Fragen
  • Flugvorbereitung: Drei praxisnahe Fragen müssen anhand gestellter Flugvorbereitungsunterlagen mündlich beantwortet werden. Beispiel: „Erklären Sie den Einflug über ECHO.“ Dann muss man die entsprechende Vorgehensweise (Flugrouten, Pflichtmeldungen) auf einer Sichtanflugkarte erklären. Bewertet wird die Beherrschung und Einhaltung der Standardverfahren.
  • Englischprüfung (nur BZF I): Ein kurzer Fachtext in englischer Sprache (Auszug aus luftrechtlichen Veröffentlichungen) muss flüssig laut gelesen und anschließend mündlich übersetzt werden. Bewertet wird die inhaltliche Richtigkeit der Übersetzung und die allgemeine Beherrschung der englischen Sprache.
  • Praktische Prüfung: Ein Flug von A nach B wird simuliert, wobei eine kleine Anzahl von Prüflingen gleichzeitig am Funk aktiv ist, als würden sie tatsächlich gleichzeitig ab- und anfliegen. Der Beisitzer der Prüfung spielt dabei die Rolle des Fluglotsen. Aus- und Einflugpunkte können vorgegeben werden. Kandidaten für das BZF I führen eines der beiden Verfahren (Ab- oder Anflug) in englischer Sprache durch. Bewertet werden Einhaltung der Standardverfahren, zügige Abwicklung der Meldungen, Funkdisziplin, pünktliche Absetzung von Pflichtmeldungen und das Beherrschen der Standardsprechgruppen des Flugfunks. Anschließend können auch noch Sonderfälle wie Not- oder Dringlichkeitsmeldungen verlangt werden.

AZF

  • Theoretische Prüfung - 30 Minuten - Multiple-Choice-Fragen in englischer Sprache - 40 Fragen
  • Praktischen Prüfung:  Simulation eines Instrumentenfluges einschließlich Erstellung eines Flugplans