Aktuelles
Zur Übersicht ->01.07.2010 Sprachprüfung
Die Flugschule ARDEX ist seit dem 25.06.2010 anerkannte Abnahmestelle von Sprachprüfungen nach § 125a LuftPersV Anhang 4 für das Level 4 und 5. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.[mehr]
01.07.2010 MCC Course Multi Crew Coordination Juli 2010
Die Flugschule Ardex bietet vom 15. - 22. Juli 2010 einen MCC Course Multi Crew Coordination auf unserem FNPT II Simulator, Konfiguration Beech King Air B200 in Kyritz an.[mehr]
10.05.2010 Fluglehrerweiterbildung
Am 12.+13.06.2010 findet eine Fluglehrerweiterbildung / Fluglehrerfortbildung in unserem Haus statt. [mehr]
10.05.2010 Fluglehrerausbildung FI(A)
Die nächste Fluglehrerausbildung FI(A) in der Flugschule ARDEX GmbH findet vom 11.06. - 11.07.2010 auf dem Flugplatz in Kyritz statt.[mehr]
24.04.2010 Deutschlandreise
11 flugbegeisterte Teilnehmer in 5 ARDEX Flugzeugen haben am 22.04.2010 gegen 10:00 Uhr local die 1. Flugreise 2010 angetreten. Das Wetter zeigt seine beste Seite und die Reise verläuft...[mehr]
20.04.2010 Weiterbildung DGR / CRM
Die nächste Weiterbildung Dangours Goods ( DGR ) und Crew Ressource Management ( CRM ) für den Berufspiloten und Verkehrspiloten findet am 14. und 15. Mai 2010 in Kyritz in den Räumen der Flugschule ARDEX statt. CRM...[mehr]
10.04.2010 Sicherheitstraining
Wie steht es mit Ihrem fliegerischen Trainingsstand? Vom 30.04. - 04.05.2010 findet in Kyritz das jährliche Flugsicherheitstraining für alle Privatpiloten, Verkehrspiloten und interessierte Piloten statt. Unter...[mehr]
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Ausbildung Verkehrspilot - Verkehrsflugzeugführer ATPL(A)
Die durchgehende Ausbildung zum Verkehrspilot ATPL(A) - Airline Transport Pilot License Aeroplane hat zum Ziel dem Bewerber der Verkehrspilotenlizenz die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln zur Ausübung einer Tätigkeit als Kopilot auf mehrmotorigen Flugzeugen mit zwei Piloten bei der gewerbsmäßigen Beförderung und für den Erwerb einer Berufspilotenlizenz mit der Instrumentenflugberechtigung.
Der Bewerber für die Verkehrsflugzeugführerausbildung kann entweder als Anfänger ohne Vorkenntnisse oder als Inhaber einer gemäß ICAO Anhang 1 erteilten PPL(A) oder PPL(H) zur Verkehrspilotenausbildung zugelassen werden.
Termine
Nächster Ausbildungsbeginn ATPL(A): 05.03.2012 und 03.09.2012
Die Ausbildung zum Verkehrspilot / Verkehrsflugzeugführer ATPL(A) beginnt in unserer FTO im März und im September eines Jahres. Die genauen Termine können Sie in einem persönlichen Gespräch erhalten oder aus unserem Terminkalender entnehmen. Die gesetzliche Dauer dieser durchgehenden Verkehrspilotenausbildung liegt zwischen 12 und 36 Monaten. Die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer findet in Berlin-Steglitz und vom Verkehrslandeplatz Kyritz statt.
Voraussetzungen / Unterlagen ATPL(A)
Die Voraussetzungen der Verkehrspilotenausbildung bzw. Verkehrsflugzeugführerausbildung ATPL(A) müssen vor Beginn der Ausbildung erfüllt sein und die notwendigen Unterlagen in unserer Flight Training Organisation vorliegen.
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 (ca. 380,00 €)
- Vorlage des gültigen Personalausweises oder Passes zur Feststellung der Identität und zur Erhebung der Daten nach § 65 Abs. 3 Nr. 1 und 2 des Luftsicherheitsgesetzes
- 2 Passbilder
- Erklärung über schwebende Strafverfahren gemäß § 24 Abs. 3 Nr. 3 und 4 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Auskunft nach § 30 Abs. 8 des Straßenverkehrsgesetzes (Auszug Kraftfahrt-Bundesamt)
- Zuverlässigkeitsüberprüfung für Luftfahrer durch die Luftsicherheitsbehörde nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) i. V. m. § 4 Abs. 1 des Luftsicherheitsgesetzes (ca. 30,00 €)
- das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung beträgt 17 Jahre
- bei einem minderjährigen Bewerber die Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
- Nachweis über ausreichende Kenntnisse in Mathematik, Physik und Englisch
(Abiturzeugnis oder Test bei der FTO ARDEX) - Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (ca. 40,00 €)
- Ausbildungsvertrag mit der FTO ARDEX
Theoretische Verkehrspilotenausbildung / Prüfung ATPL(A)
Die theoretische Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer ATPL(A)-Lehrgang umfasst mindestens 750 Unterrichtsstunden, wobei sich diese aus Unterricht im Klassenraum, interaktiven Videoprogrammen, Dia-/Tonbandvorführungen, Einzelplatzstudium und rechnergestützten Ausbildungsverfahren zusammensetzt.
Unterrichts- und Prüfungsfächer
- Luftrecht (Airlaw)
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (Zelle/System/Triebwerke/Elektrik) (Airframe & Systems)
- Masse- und Schwerpunktlage (Mass & Balance)
- Flugleistung (Performance)
- Flugplanung (Flight Planning)
- Menschliches Leistungsvermögen (Human Performance Limitations)
- Meteorologie (Meteorology)
- Allgemeine Navigation (General Navigation)
- Funknavigation (Radio Navigation)
- Betriebliche Verfahren (Operational Procedures)
- Aerodynamik (Principles of Flight)
- Instrumentierung (Instrumentation)
- Sprechfunkverkehr (Communication)
Die theoretische Prüfung wird in deutscher oder englischer Sprache beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig an 3 zusammenhängenden Tagen absolviert.
Praktische Verkehrspilotenausbildung / Prüfung ATPL(A)
Die Flugausbildung zum Verkehrsflugzeugführer, ausgenommen die Ausbildung für den Erwerb der Musterberechtigung, umfasst, einschließlich aller Zwischenprüfungen, insgesamt 195 Stunden (Blockzeit), von denen bis zu 55 Stunden (Blockzeit) aus Instrumentenbodenzeit bestehen können. Innerhalb dieser Stunden müssen Sie mindestens folgende Ziele erreichen:
- 95 Stunden (Blockzeit) mit einem Lehrberechtigten, davon bis zu 55 Stunden Instrumentenbodenzeit;
- 70 Stunden (Blockzeit) als verantwortlicher Pilot, darin enthalten Fliegen nach Sichtflugregeln und Instrumentenzeit in der Rolle eines Flugschülers als verantwortlicher Pilot (SPIC);
- 50 Stunden (Blockzeit) Überlandflug als verantwortlicher Pilot; mit einem Flug nach Sichtflugregeln über eine Strecke von min. 540 km (300 NM), bei dem auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen Landungen bis zum vollständigen Stillstand durchzuführen sind;
- 5 Stunden (Blockzeit) auf Flugzeugen bei Nacht, davon 3 Stunden mit einem Lehrberechtigten einschl. mindestens einer Stunde Überlandnavigation, fünf Alleinstarts und fünf Alleinlandungen bis zum vollständigem Stillstand;
und
- 115 Stunden (Blockzeit) Instrumentenzeit, darin sind mindestens enthalten:
i) 50 Stunden (Blockzeit) Ausbildung im Instrumentenflug, von denen 40 Stunden im FNPT II durchgeführt werden können
ii) 20 Stunden (Blockzeit) in der Rolle des Flugschülers als verantwortlicher Pilot (SPIC)
iii) 15 Stunden (Blockzeit) Ausbildung in der Zusammenarbeit der Flugbesatzung (MCC) im FNPT II
iv) 15 (Blockzeit) Stunden auf mehrmotorigen Flugzeugen
- Nach Abschluss der Flugausbildung legen Sie die praktische Prüfung für den Erwerb einer CPL(A) / IR(A) auf einem mehrmotorigen Flugzeug ab.
Ausbildungsförderung ATPL(A)
Die Flugschule ARDEX hat den Status einer Ergänzungsschule. Sie können während der Verkehrspilotenausbildung BAföG beantragen.
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