Aktuelles

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03.02.2012 HPA Lehrgang Februar 2012

Am 18.02.2012 findet begleitend zum Fernkurs der Theorieunterricht zum Erwerb einer Klassen- und Musterberechtigungen für Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten - HPA in den Schulungsräumen der Verkehrsfliegerschule Flugschule...[mehr]

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03.02.2012 Instrumentenfluglehrer FI IR - Februar 2012

Die theoretische Ausbildung Lehrberechtigung im Instrumentenflug nach JAR FCL 1.330 FI (IR) findet in der Verkehrsfliegerschule Flugschule ARDEX GmbH vom 10.02.-12.02.2012 auf dem Verkehrslandeplatz in Kyritz...[mehr]

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21.01.2012 Fluglehrerweiterbildung Februar 2012

Am 18.+19.02.2012 findet eine Fluglehrerweiterbildung / Fluglehrerfortbildung in unserem Haus auf dem Flugplatz Kyritz statt.  Beginn 09:00 Uhr nächste Fortbildung:  Juni 2012[mehr]

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21.01.2012 Ausbildung Verkehrspilot / Verkehrsflugzeugführer ATPL ab 05. März 2012

Die nächste durchgehende Ausbildung zum Verkehrspilot / Verkehrsflugzeugführer ( ATPL initio ) und die modulare Ausbildung zum Verkehrspilot im Direktunterricht beginnt am 05.03.2012.  Die Theorieausbildung...[mehr]

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21.01.2012 AZF Lehrgang Februar/März 2012

Der nächste AZF Kurs zum Erwerb des Allgemein gültigen Sprechfunkzeugnisses findet am 18.+19.+25.+26.02.+04.03.2012 in Berlin Steglitz, Schützenstr. 21a / Ecke Rugestraße oder auf dem Flugplatz Kyritz statt. Beginn: ...[mehr]

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21.01.2012 Fluglehrerausbildung FI(A) Februar 2012

Die nächste Fluglehrerausbildung FI(A) inklusive Prüfung in der Flugschule ARDEX GmbH findet vom 14.02. - 18.03.2012 auf dem Flugplatz in Kyritz statt. Beginn:  09:00 Uhr Nächster Lehrgang Juni/Juli 2012[mehr]

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16.01.2012 Pächter gefunden!

Die kalte Küche hat ein Ende.  Ab dem 01.03.2012 eröffnet unser Restaurant wieder.  Eine italienische Küche wird uns hoffentlich mit vielen Leckereien den Aufenthalt auf dem Flugplatz Kyritz verfeinern.[mehr]

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Ausbildung Verkehrspilot - Verkehrsflugzeugführer ATPL(A)

 

Die durchgehende Ausbildung zum Verkehrspilot ATPL(A) - Airline Transport Pilot License Aeroplane hat zum Ziel dem Bewerber der Verkehrspilotenlizenz die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln zur Ausübung einer Tätigkeit als Kopilot auf mehrmotorigen Flugzeugen mit zwei Piloten bei der gewerbsmäßigen Beförderung und für den Erwerb einer Berufspilotenlizenz mit der Instrumentenflugberechtigung.

 

Der Bewerber für die Verkehrsflugzeugführerausbildung kann entweder als Anfänger ohne Vorkenntnisse oder als Inhaber einer gemäß ICAO Anhang 1 erteilten PPL(A) oder PPL(H) zur Verkehrspilotenausbildung zugelassen werden.

 

Termine

 

Nächster Ausbildungsbeginn ATPL(A):  05.03.2012 und 03.09.2012

Die Ausbildung zum Verkehrspilot / Verkehrsflugzeugführer ATPL(A) beginnt in unserer FTO im März und im September eines Jahres.   Die genauen Termine können Sie in einem persönlichen Gespräch erhalten oder aus unserem Terminkalender entnehmen. Die gesetzliche Dauer dieser durchgehenden Verkehrspilotenausbildung liegt zwischen 12 und 36 Monaten.  Die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer findet in Berlin-Steglitz und vom Verkehrslandeplatz Kyritz statt.

 

 Voraussetzungen / Unterlagen ATPL(A)

 

Die Voraussetzungen der Verkehrspilotenausbildung bzw. Verkehrsflugzeugführerausbildung ATPL(A) müssen vor Beginn der Ausbildung erfüllt sein und die notwendigen Unterlagen in unserer Flight Training Organisation vorliegen.

  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 (ca. 380,00 €)
  • Vorlage des gültigen Personalausweises oder Passes zur Feststellung der Identität und zur Erhebung der Daten nach § 65 Abs. 3 Nr. 1 und 2 des Luftsicherheitsgesetzes
  • 2 Passbilder
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren gemäß § 24 Abs. 3 Nr. 3 und 4 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
  • Auskunft nach § 30 Abs. 8 des Straßenverkehrsgesetzes (Auszug Kraftfahrt-Bundesamt)
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung für Luftfahrer durch die Luftsicherheitsbehörde nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) i. V. m. § 4 Abs. 1 des Luftsicherheitsgesetzes (ca. 30,00 €)
  • das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung beträgt 17 Jahre
  • bei einem minderjährigen Bewerber die Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse in Mathematik, Physik und Englisch
    (Abiturzeugnis oder Test bei der FTO ARDEX)
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (ca. 40,00 €)
  • Ausbildungsvertrag mit der FTO ARDEX

 

Theoretische Verkehrspilotenausbildung / Prüfung ATPL(A)

 

Die theoretische Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer ATPL(A)-Lehrgang umfasst mindestens 750 Unterrichtsstunden, wobei sich diese aus Unterricht im Klassenraum, interaktiven Videoprogrammen, Dia-/Tonbandvorführungen, Einzelplatzstudium und rechnergestützten Ausbildungsverfahren zusammensetzt.

 

Unterrichts- und Prüfungsfächer

  • Luftrecht (Airlaw)
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (Zelle/System/Triebwerke/Elektrik) (Airframe & Systems)
  • Masse- und Schwerpunktlage (Mass & Balance)
  • Flugleistung (Performance)
  • Flugplanung (Flight Planning)
  • Menschliches Leistungsvermögen (Human Performance Limitations)
  • Meteorologie (Meteorology)
  • Allgemeine Navigation (General Navigation)
  • Funknavigation (Radio Navigation)
  • Betriebliche Verfahren (Operational Procedures)
  • Aerodynamik (Principles of Flight)
  • Instrumentierung (Instrumentation)
  • Sprechfunkverkehr (Communication)

 

Die theoretische Prüfung wird in deutscher oder englischer Sprache beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig an 3 zusammenhängenden Tagen absolviert.

 

 

Praktische Verkehrspilotenausbildung / Prüfung ATPL(A)

 

Die Flugausbildung zum Verkehrsflugzeugführer, ausgenommen die Ausbildung für den Erwerb der Musterberechtigung, umfasst, einschließlich aller Zwischenprüfungen, insgesamt 195 Stunden (Blockzeit), von denen bis zu 55 Stunden (Blockzeit) aus Instrumentenbodenzeit bestehen können. Innerhalb dieser Stunden müssen Sie mindestens folgende Ziele erreichen:

  • 95 Stunden (Blockzeit) mit einem Lehrberechtigten, davon bis zu 55 Stunden Instrumentenbodenzeit;
  • 70 Stunden (Blockzeit) als verantwortlicher Pilot, darin enthalten Fliegen nach Sichtflugregeln und Instrumentenzeit in der Rolle eines Flugschülers als verantwortlicher Pilot (SPIC);
  • 50 Stunden (Blockzeit) Überlandflug als verantwortlicher Pilot; mit einem Flug nach Sichtflugregeln über eine Strecke von min. 540 km (300 NM), bei dem auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen Landungen bis zum vollständigen Stillstand durchzuführen sind;
  • 5 Stunden (Blockzeit) auf Flugzeugen bei Nacht, davon 3 Stunden mit einem Lehrberechtigten einschl. mindestens einer Stunde Überlandnavigation, fünf Alleinstarts und fünf Alleinlandungen bis zum vollständigem Stillstand;

und

  • 115 Stunden (Blockzeit) Instrumentenzeit, darin sind mindestens enthalten:

i)      50 Stunden (Blockzeit) Ausbildung im Instrumentenflug, von denen 40 Stunden im FNPT II durchgeführt werden können

ii)     20 Stunden (Blockzeit) in der Rolle des Flugschülers als verantwortlicher Pilot (SPIC)

iii)    15 Stunden (Blockzeit) Ausbildung in der Zusammenarbeit der Flugbesatzung (MCC) im FNPT II

iv)    15 (Blockzeit) Stunden auf mehrmotorigen Flugzeugen

  • Nach Abschluss der Flugausbildung legen Sie die praktische Prüfung für den Erwerb einer CPL(A) / IR(A) auf einem mehrmotorigen Flugzeug ab.

 

Ausbildungsförderung ATPL(A)

 

Die Flugschule ARDEX hat den Status einer Ergänzungsschule.  Sie können während der Verkehrspilotenausbildung BAföG beantragen.

 

 

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