News

25.04.2013

Ausbildung Verkehrsflugzeugführer / Verkehrspilot / ATPL(A) - ab initio - September 2013

Der nächste Ausbildungstermin für den Verkehrsflugzeugführer / Verkehrspilot im Direktunterricht ab initio ATPL(A) startet am 02.09.2013 in den Schulungsräumen der Flugschule ARDEX in Berlin - Steglitz, Schützenstr. 21a...[mehr]


25.04.2013

Fluglehrerweiterbildung Juni 2013

Die nächste Fluglehrerfortbildung findet am 22. und 23. Juni in den Räumen der Flugschule ARDEX auf dem Verkehrslandeplatz Kyritz statt.  Beginn jeweils um 09:00 Uhr.  Erfahren Sie mehr Details und nehmen Sie mit uns...[mehr]


25.04.2013

Fluglehrerlehrgang FI(A) - Juni / Juli 2013

Vom 11.06. bis zum 14.07.2013 (inklusive Prüfung und 4 Reservetage) findet der nächste Fluglehrerlehrgang in den Schulungsräumen der Flugschule ARDEX auf dem Verkehrslandeplatz Kyritz statt.  Wir bilden seit 1995...[mehr]


25.04.2013

Instrumentenflug-lehrberechtigung Juni 2013

Der Theorielehrgang zur Erlangung der Instrumentenflug-lehrberechtigung findet vom 07.-09.06.2013 in den Räumen der Flugschule ARDEX GmbH in Kyritz ab 13:00 Uhr statt.  Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte...[mehr]


25.04.2013

Crew Resource Management - Mai 2013

Der nächste CRM Kurs findet auf dem Verkehrslandeplatz Kyritz in den Schulungsräumen der Flugschule ARDEX statt.  Für initial Teilnehmer beginnt der Kurs am 11.05.2013 von 11 - 15:00 Uhr und am 12.05.2013 von...[mehr]


25.04.2013

Dangerous Goods Training - Mai 2013

Der nächste DGR Kurs findet auf dem Verkehrslandeplatz Kyritz in den Schulungsräumen der Flugschule ARDEX am 10.05.2013 von 16 - 20:30 Uhr statt.  Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und erfahren Sie weitere...[mehr]


18.03.2013

Fluglehrerlehrgang ( FI(A) ) Februar/März 2013

Der Fluglehrerlehrgang wurde am 12.03.2013 pünktlich vollständig abgeschlossen.  Die Prüfungen fanden vom 13. - 15.03.2013 statt.  Alle Fluglehreranwärter haben die Prüfung erfolgreich bestanden.  Wir...[mehr]


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Sprachkenntnisse für Luftfahrer - ICAO Language Proficiency

 

RECHTLICHE GRUNDLAGE:

ICAO Annex 1 / LuftPersV § 125 / LuftBO

Nach §125 LuftPersV hat jeder Pilot ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der der Sprechfunkverkehr abgewickelt wird, oder der englischen Sprache auf mindestens Stufe 4 gemäß Anhang 3 zu §125 LuftPersV, nachzuweisen. Dieser Nachweis wird durch eine Sprachprüfung erbracht, in der sowohl Hörverständnis als auch sprachliche Ausdrucksfertigkeit geprüft werden.

 

 

GENEHMIGUNG

Die Genehmigung zur Durchführung der Sprachprüfungen für das Level 4 + 5 englisch (Erst- und Wiederholungsprüfungen) hat die Flugschule ARDEX im Juli 2010 vom LBA erhalten.  5 Prüfer stehen für die Abnahme der Verlängerungsprüfungen Level 4 zur Verfügung stehen.  Für alle anderen Sprachprüfungen ist eine Prüfungskommission erforderlich.

Seit dem 27.07.2011 ist die Flugschule ARDEX berechtigt, Gutachten für die Muttersprachlichkeit Deutsch zu erstellen.

 

 

WER BENÖTIGT DIE SPRACHPRÜFUNG ( LANGUAGE PROFICIENCY CHECK )?

Jeder Pilot hat die Sprachprüfung zu absolvieren. In Deutschland wird die Sprachfertigkeit in Englisch und Deutsch geprüft.  Die englische Proficiency ist notwendig zum Nachweis im Ausland und bei gewerblicher Tätigkeit, dazu gehören auch alle Fluglehrer die nach § 3 LuftBO tätig sind.

 

Die deutsche Proficiency reicht aus, um legal in D, A, CH und Südtirol zu fliegen und zu funken.

 

   

WAS MUSS IN DER SPRACHPRÜFUNG NACHGEWIESEN WERDEN?

Anlage 3 zu § 125 LuftPersV

Die Verständigung darf nicht gestört sein.

Der Sinn darf nicht verfälscht sein.

Missverständnisse werden aufgeklärt.

Der Bewerber hat eine verständliche Aussprache.

Eine effektive Kommunikation wird erreicht.

 

 

WIE WIRD DIE SPRACHPRÜFUNG NACHGEWIESEN?

Nach der bestandenen Prüfung wird ein Eintrag in die Lizenz beim LBA bzw. beim zuständigen Landesamt beantragt.

 

Muttersprachlichkeit (deutsch) wird als Proficiency Level 6 in die Lizenz eingetragen und gilt unbefristet.

 

 

WIE WIRD GEPRÜFT?

 

ENGLISCH:

Wer sein BZF I bzw. AZF vor dem 24.09.2008 absolviert hat, kann seine Sprachfähigkeit erstmalig in einer Verlängerungsprüfung Level 4 nachweisen  oder eine Erstprüfung Level 5 absolvieren. Für eine Verlängerungsprüfung Level 4 ist ein Prüfer notwendig. Für die Erstprüfung Level 5 ist eine Prüfungskommission zuständig. Dabei wird das Hörverständnis und auch die Sprechfertigkeit geprüft.

Derjenige, der sein BZF bzw. AZF nach dem 24.09.2008 absolviert hat oder erst die Absicht hat ein Sprechfunkzeugnis zu erlangen, wird in einer Erstprüfung auf Level 4 oder 5 durch eine Prüfungskommission geprüft. Hierbei wird ebenfalls das Hörverständnis sowie die Sprechfertigkeit geprüft.

 

Die Entscheidung, welches Level geprüft werden soll, trifft der Prüfling vor der Prüfung.

 

DEUTSCH:

Das Gutachten kann für jeden erstellt werden, der in der frühen Kindheit Deutsch ohne formalen Unterricht erlernt hat und mindestens acht der ersten zwölf Lebensjahre in einem Land gelebt hat, in dem Deutsch als Amtssprache verwendet wird.  (Vgl. dazu 3. DV LuftPersV §2)

In anderen Fällen kann eine Sprachprüfung bei einer Prüfstelle für Deutsch durchgeführt werden.

Das Gutachten wird in Verbindung mit einem Gespräch erstellt, das etwa 20 Minuten dauern soll.

 

GÜLTIGKEIT DER SPRACHPRÜFUNG ( LANGUAGE PROFICIENCY )

Level 4 ohne IR 4 Jahre

Level 4 mit IR 3 Jahre

Level 5 ohne IR 8 Jahre

Level 5 mit IR 6 Jahre

Level 6 unbefristet (in Deutsch bei ARDEX möglich)

 

 

WO WIRD GEPRÜFT?

Die Abnahme der Sprachprüfung/des Sprachgutachtens kann in den Schulungsräumen der Flugschule ARDEX in Kyritz oder in Berlin Steglitz erfolgen.

 

 

TERMINE

Termine für die Verlängerungsprüfung Level 4 können nach Absprache durchgeführt werden.

 

Für die Abnahme der Erstprüfung Level 4 + Level 5 erfragen Sie bitte die festen Termine persönlich, telefonisch oder per e-mail.

 

Auch für das Sprachgutachten in Deutsch haben wir feste Termine.  Bitte direkt bei uns erfragen.

 

 

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