News
Ausbildung Verkehrsflugzeugführer / Verkehrspilot / ATPL(A) - ab initio - September 2013
Der nächste Ausbildungstermin für den Verkehrsflugzeugführer / Verkehrspilot im Direktunterricht ab initio ATPL(A) startet am 02.09.2013 in den Schulungsräumen der Flugschule ARDEX in Berlin - Steglitz, Schützenstr. 21a...[mehr]
Fluglehrerweiterbildung Juni 2013
Die nächste Fluglehrerfortbildung findet am 22. und 23. Juni in den Räumen der Flugschule ARDEX auf dem Verkehrslandeplatz Kyritz statt. Beginn jeweils um 09:00 Uhr. Erfahren Sie mehr Details und nehmen Sie mit uns...[mehr]
Fluglehrerlehrgang FI(A) - Juni / Juli 2013
Vom 11.06. bis zum 14.07.2013 (inklusive Prüfung und 4 Reservetage) findet der nächste Fluglehrerlehrgang in den Schulungsräumen der Flugschule ARDEX auf dem Verkehrslandeplatz Kyritz statt. Wir bilden seit 1995...[mehr]
Instrumentenflug-lehrberechtigung Juni 2013
Der Theorielehrgang zur Erlangung der Instrumentenflug-lehrberechtigung findet vom 07.-09.06.2013 in den Räumen der Flugschule ARDEX GmbH in Kyritz ab 13:00 Uhr statt. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte...[mehr]
Crew Resource Management - Mai 2013
Der nächste CRM Kurs findet auf dem Verkehrslandeplatz Kyritz in den Schulungsräumen der Flugschule ARDEX statt. Für initial Teilnehmer beginnt der Kurs am 11.05.2013 von 11 - 15:00 Uhr und am 12.05.2013 von...[mehr]
Dangerous Goods Training - Mai 2013
Der nächste DGR Kurs findet auf dem Verkehrslandeplatz Kyritz in den Schulungsräumen der Flugschule ARDEX am 10.05.2013 von 16 - 20:30 Uhr statt. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und erfahren Sie weitere...[mehr]
Fluglehrerlehrgang ( FI(A) ) Februar/März 2013
Der Fluglehrerlehrgang wurde am 12.03.2013 pünktlich vollständig abgeschlossen. Die Prüfungen fanden vom 13. - 15.03.2013 statt. Alle Fluglehreranwärter haben die Prüfung erfolgreich bestanden. Wir...[mehr]
BZF II / BZF I / AZF
Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst - BFZ II / I
Als Inhaber eines BZF II sind Sie zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache und im deutschen Luftraum berechtigt.
Als Inhaber eines BZF I sind Sie zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache berechtigt.
Im Zuge der Berufspilotenausbildung (CPL(A)) ist der Erwerb des BZF I vorgeschrieben.
Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst - AZF
Das AZF ist das höchste mögliche Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst in Deutschland. Es berechtigt den Inhaber zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR). Es gilt weltweit. Es beinhaltet die Berechtigung zur Durchführung des Sprechfunks im Sichtflug. Im Sichtflug darf der Sprechfunk im deutschsprachigen Raum auch auf deutsch erfolgen.
Das AZF wird als Zusatzqualifikation zu einem bestehenden BZF erteilt.
Im Zuge der Instrumentenausbildung (IR(A)) ist der Erwerb des AZF vorgeschrieben.
Termine
Je nach Teilnehmer bieten wir die Kurse auf dem Flugplatz in Kyritz oder in Berlin-Steglitz an.
Nächster Kurs BZF I oder II: 13. / 14. / 20. / 21.04.2013
16. / 17. / 23./ 24.11.2013
Nächster Kurs AZF: 21. / 22. / 28. / 29.09. + 05.10.2013
BZF II oder I (Grundkurs) | 4 x 6h |
BZF I (Aufbaukurs) | 3 x 6h |
AZF (Aufbaukurs) | 5 x 6h |
Die Lehrgangstermine finden Sie in unserem Terminkalender oder Sie sprechen persönlich mit uns.
Voraussetzungen
- für BZF II/I Mindesalter 15 Jahre
- für AZF Mindesalter 18 Jahre
Prüfung
Die Prüfung findet nach terminlicher Abstimmung und persönlicher Antragstellung bei der Bundesnetzagentur statt. Die Antragstellung erfolgt am ersten Tag des jeweiligen Kurses.
BZF
- Theoretische Prüfung - 60 Minuten - Multiple Choice Test in deutscher Sprache - 100 Fragen
- Flugvorbereitung: Drei praxisnahe Fragen müssen anhand gestellter Flugvorbereitungsunterlagen mündlich beantwortet werden. Beispiel: „Erklären Sie den Einflug über ECHO.“ Dann muss man die entsprechende Vorgehensweise (Flugrouten, Pflichtmeldungen) auf einer Sichtanflugkarte erklären. Bewertet wird die Beherrschung und Einhaltung der Standardverfahren.
- Englischprüfung (nur BZF I): Ein kurzer Fachtext in englischer Sprache (Auszug aus luftrechtlichen Veröffentlichungen) muss flüssig laut gelesen und anschließend mündlich übersetzt werden. Bewertet wird die inhaltliche Richtigkeit der Übersetzung und die allgemeine Beherrschung der englischen Sprache.
- Praktische Prüfung: Ein Flug von A nach B wird simuliert, wobei eine kleine Anzahl von Prüflingen gleichzeitig am Funk aktiv ist, als würden sie tatsächlich gleichzeitig ab- und anfliegen. Der Beisitzer der Prüfung spielt dabei die Rolle des Fluglotsen. Aus- und Einflugpunkte können vorgegeben werden. Kandidaten für das BZF I führen eines der beiden Verfahren (Ab- oder Anflug) in englischer Sprache durch. Bewertet werden Einhaltung der Standardverfahren, zügige Abwicklung der Meldungen, Funkdisziplin, pünktliche Absetzung von Pflichtmeldungen und das Beherrschen der Standardsprechgruppen des Flugfunks. Anschließend können auch noch Sonderfälle wie Not- oder Dringlichkeitsmeldungen verlangt werden.
AZF
- Theoretische Prüfung - 30 Minuten - Multiple-Choice-Fragen in englischer Sprache - 40 Fragen
- Praktischen Prüfung: Simulation eines Instrumentenfluges einschließlich Erstellung eines Flugplans