Instrumentenflugberechtigung - IR(A)
Das Ziel dieser Ausbildung ist die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um Flugzeuge nach Instrumentenflugregeln und unter Instrumentenflug-Wetterbedingungen zu führen.
Termine
Beginn jederzeit möglich! Fragen Sie einfach nach.
Voraussetzungen
- PPL(A) mit Nachtflugqualifikation oder CPL(A)
- 50 Flugstunden Überland als verantwortlicher Pilot von Flugzeugen oder Hubschraubern, davon mind. 10 Stunden auf Flugzeuge
- gültiges Tauglichkeitszeugnisses Klasse II mit Reintonaudiometrie
- die Fähigkeit besitzen, die englische Sprache anwenden zu können (siehe JAR-FCL 1.200)
- für die Ausbildung IR inkl. MEP: Klassen- oder Musterberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge mit einem Piloten
Theoretische Ausbildung
Sie können die theoretische Ausbildung mit einem genehmigten Fernlehrgang in Verbindung mit 40h Nahunterricht an unserer FTO durchführen. Die theoretische Ausbildung ist innerhalb von 18 Monaten abzuschließen.
Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende Fächer: Luftrecht; Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse-Instrumentierung; Flugplanung und Überwachung des Flugverlaufes; Menschliches Leistungsvermögen; Meteorologie; Funknavigation; IFR Sprechfunkverkehr.
Praktische Ausbildung
Das Modul Flugausbildung in Instrumentenflugverfahren und die praktische Prüfung sind innerhalb von 36 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abzuschließen.
Ein IR(A)-Lehrgang für einmotorige Flugzeuge muss mindestens 50 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug umfassen, von denen bis zu 35 Stunden aus Instrumentenbodenzeit im FNPT II bestehen können.
Ein IR(A)-Lehrgang für mehrmotorige Flugzeuge muss mindestens 55 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug umfassen, von denen bis zu 40 Stunden aus Instrumentenbodenzeit im FNPT II bestehen können. Die verbleibende Ausbildungszeit im Instrumentenflug muss mindestens 15 Stunden auf mehrmotorigen Flugzeugen umfassen.
Die Ausbildung besteht aus zwei Modulen, die getrennt voneinander absolviert oder miteinander kombiniert werden können:
Bei Bewerbern die im Besitz einer in Übereinstimmung mit den Regelungen der ICAO erteilten CPL(A) sind oder die Teilnahme an dem Modul A Grundlagen des Instrumentenfluges nachweisen, kann sich die geforderte Gesamtstundenzahl um 10 Stunden verringern.
Modul A: Grundlagen des Instrumentenfluges
10 Stunden Ausbildungszeit im Instrumentenflug, von denen bis zu 5 Stunden aus Instrumentenbodenzeit im FNPT II bestehen können. Nach Abschluss des Moduls erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
Modul B: Flugausbildung im Instrumentenflug
Umfasst den restlichen Ausbildungsplan für die Instrumentenflugberechtigung(A), 40 Stunden auf einmotorigen Flugzeugen oder 45 Stunden auf mehrmotorigen Flugzeugen