Privatpilotenausbildung - PPL(A)
Viele Menschen verstehen das Fliegen als eine faszinierende Herausforderung. Die Auseinandersetzung mit dem warum ein Flugzeug fliegt, wie es das tut, was muss der Privatpilot tun, dass es fliegt, läßt die meisten Piloten ein ganzes Leben lang nicht mehr los. Wer dann das Schöne mit dem Nützlichen verbindet, hat bald die ganze Familie oder die Firma auf seiner Seite. Erwerben Sie bei uns Ihre Privatpilotenlizenz ( Pilotenschein, Pilotenausbildung ) und freuen Sie sich auf weitere Unterstützung auch nach Erhalt Ihres Pilotenscheins.
Seit 1992 führen wir quartalsmäßig unseren Fliegerstammtisch durch. Das ist kein Stammtisch in feuchtfröhlicher Runde. Hier werden Neuerungen bzw. Änderungen besprochen, die Sie als Privatpilot betreffen und vordergründig werden Flugunfälle ausgewertet.
Weiterhin bieten wir Ihnen jährlich 4-5 Flugexkursionen mit den Flugzeugen der Flugschule ARDEX an. Hier werden Flugerfahrungen gesammelt. Eine Planung und Durchführung von gemeinsamen Flugexkursionen, vor allem in das Ausland, ist für viele Privatpiloten eine willkommene fliegerische Weiterbildung und ein attraktives Erlebnis.
Ziel eines Lehrganges zum Erwerb des Privatpilotenschein PPL (A) ist die Ausbildung unserer Flugschüler ( Pilotenschein, Pilotenausbildung ), in der sicheren und fachkundigen Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln.
Wir können Ihnen die Ausbildung zum Privatpiloten bzw. für den Pilotenschein in mehreren Varianten anbieten. Je nach Intensität benötigen Sie etwa 2 bis 24 Monate um die Pilotenausbildung abzuschliessen.
Ausbildungsbeginn jederzeit möglich!
Variante 1 | Variante 2 | Variante 3 | |
Theorie | Abendkurs 40 x 3h | Tageskurs 20 x 6h | Fernkurs + 15h |
Ort | Kyritz od. Berlin | Kyritz od. Berlin | zu Hause od. Kyritz |
Praxis | individuell | individuell | individuell |
Sie möchten den Privatpilotenschein innerhalb kurzer Zeit absolvieren? Nutzen Sie die durchgehende Ausbildung zum Privatpilot vom 06.09. - 05.11.2010. Sie schließen die Theorie und Praxis innerhalb dieser Zeit mit den Prüfungen für den Privatpilotenschein bzw. Privatpilot ab.
Voraussetzungen
- gültiges Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 oder 2
- Personalausweis oder Pass des Bewerbers zur Feststellung der Identität und zur Erhebung der Daten nach § 65 Abs. 3 Nr. 1 und 2 des Luftsicherheitsgesetzes / 2 Passbilder
- Erklärung über schwebende Strafverfahren gemäß § 24 Abs. 3 Nr. 3 und 4 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Auskunft nach § 30 Abs. 8 des Straßenverkehrsgesetzes (Auszug Kraftfahrt-Bundesamt)
- Zuverlässigkeitsüberprüfung für Luftfahrer durch die Luftsicherheitsbehörde nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) i. V. m. § 4 Abs. 1 des Luftsicherheitsgesetzes
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang Erste Hilfe oder Sofortmaßnahmen am Unfallort
- bei einem minderjährigen Bewerber die Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
- Ausbildungsvertrag mit der FTO ARDEX
- das Mindestalter für den ersten Alleinflug beträgt 16 Jahre
- Zur Ausstellung der Lizenz muss der Bewerber min. 17 Jahre alt sein
Theoretische Ausbildung zum Privatpilot
Die Theoretische Ausbildung für die Pilotenausbildung ( Pilotenschein ) umfasst bei der Flugschule ARDEX 120 Stunden in den Fächern:
Luftrecht;
Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse;
Flugleistung und Flugplanung;
Menschliches Leistungsvermögen;
Meteorologie;
Navigation;
Betriebliche Verfahren;
Aerodynamik und
Sprechfunkverkehr.
Praktische Ausbildung zum Privatpilot
Der Bewerber für eine Privatpilotenlizenz PPL(A) muss mindestens 45 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen nachweisen. Inhaber von Lizenzen oder gleichwertigen Rechten können 10 Prozent ihrer gesamten Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf diesen Luftfahrzeugen, jedoch nicht mehr als 10 Stunden anrechnen lassen.
Der Bewerber muss 25 Flugstunden mit Lehrberechtigtem und mindestens zehn Stunden im Alleinflug - unter Aufsicht- auf Flugzeugen mit einem von einem JAA-Mitgliedstaat erteilten oder akzeptierten Lufttüchtigkeitszeugnis fliegen, darin sind mindestens fünf Stunden im Allein-Überlandflug mit mindestens einem Flug über eine Strecke von mindestens 270 km (150 NM) enthalten, bei dem auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen Landungen bis zum vollständigen Stillstand durchzuführen werden.
Wurde dem Bewerber Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf anderen Luftfahrzeugen angerechnet, kann sich die geforderte Ausbildungszeit mit Lehrberechtigtem auf Flugzeugen auf eine Mindestanzahl von 20 Stunden verringern.
Erwerben Sie zusätzlich die Nachtflugqualifikation (NVFR)!