News

25.04.2013

Ausbildung Verkehrsflugzeugführer / Verkehrspilot / ATPL(A) - ab initio - September 2013

Der nächste Ausbildungstermin für den Verkehrsflugzeugführer / Verkehrspilot im Direktunterricht ab initio ATPL(A) startet am 02.09.2013 in den Schulungsräumen der Flugschule ARDEX in Berlin - Steglitz, Schützenstr. 21a...[mehr]


25.04.2013

Fluglehrerweiterbildung Juni 2013

Die nächste Fluglehrerfortbildung findet am 22. und 23. Juni in den Räumen der Flugschule ARDEX auf dem Verkehrslandeplatz Kyritz statt.  Beginn jeweils um 09:00 Uhr.  Erfahren Sie mehr Details und nehmen Sie mit uns...[mehr]


25.04.2013

Fluglehrerlehrgang FI(A) - Juni / Juli 2013

Vom 11.06. bis zum 14.07.2013 (inklusive Prüfung und 4 Reservetage) findet der nächste Fluglehrerlehrgang in den Schulungsräumen der Flugschule ARDEX auf dem Verkehrslandeplatz Kyritz statt.  Wir bilden seit 1995...[mehr]


25.04.2013

Instrumentenflug-lehrberechtigung Juni 2013

Der Theorielehrgang zur Erlangung der Instrumentenflug-lehrberechtigung findet vom 07.-09.06.2013 in den Räumen der Flugschule ARDEX GmbH in Kyritz ab 13:00 Uhr statt.  Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte...[mehr]


25.04.2013

Crew Resource Management - Mai 2013

Der nächste CRM Kurs findet auf dem Verkehrslandeplatz Kyritz in den Schulungsräumen der Flugschule ARDEX statt.  Für initial Teilnehmer beginnt der Kurs am 11.05.2013 von 11 - 15:00 Uhr und am 12.05.2013 von...[mehr]


25.04.2013

Dangerous Goods Training - Mai 2013

Der nächste DGR Kurs findet auf dem Verkehrslandeplatz Kyritz in den Schulungsräumen der Flugschule ARDEX am 10.05.2013 von 16 - 20:30 Uhr statt.  Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und erfahren Sie weitere...[mehr]


18.03.2013

Fluglehrerlehrgang ( FI(A) ) Februar/März 2013

Der Fluglehrerlehrgang wurde am 12.03.2013 pünktlich vollständig abgeschlossen.  Die Prüfungen fanden vom 13. - 15.03.2013 statt.  Alle Fluglehreranwärter haben die Prüfung erfolgreich bestanden.  Wir...[mehr]


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Berufspilotenausbildung - CPL(A) - modular

Als Inhaber einer Berufspilotenlizenz (Commercial Pilot License (Airplane)- CPL(A)) sind Sie berechtigt

  • alle Rechte einer PPL(A) auszuüben
  • als verantwortlicher Pilot oder Kopilot auf Flugzeugen tätig zu sein, die nicht zur gewerbsmäßigen Beförderung eingesetzt werden
  • als verantwortlicher Pilot bei der gewerbsmäßigen Beförderung auf Flugzeugen mit einem Piloten tätig zu sein
  • als Copilot bei der gewerbsmäßigen Beförderung tätig zu sein.

 

Termine

 

Beginn jederzeit möglich! Fragen Sie einfach nach.

 

 

Voraussetzungen

 

zu Beginn der Berufspilotenausbildung: 

  • PPL(A) (Privatpilotenlizenz) oder MPL(A)
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse in Mathematik und Physik
  • 150 Flugstunden als Pilot
  • Mindestalter 17 Jahre
  • gültiges Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1

zu Beginn der praktischen Ausbildung zum Berufspilot:

  • Nachweis der Teilnahme an einem Erste Hilfe Lehrgang

zur Ausstellung der Berufspilotenlizenz

  • Mindestalter 18 Jahre
  • 200 Flugstunden als Pilot auf Flugzeuge mit einem von einem JAA-Mitgliedstaat erteilten oder akzeptierten Lufttüchtigkeitszeugnis
  • Anrechnung von Flugzeiten:  von den 200 Flugstunden können 30 Stunden als verantwortlicher Pilot mit einer PPL(H) auf Hubschraubern oder 100 Stunden als verantwortlicher Piot mit einer CPL(H) auf Hubschraubern oder 30 Stunden als verantwortlicher Pilot auf Reisemotorseglern oder Segelflugzeugen durchgeführt worden sein.
  • Flugzeit:  Der Bewerber muss innerhalb der 200 Flugstunden der modularen Ausbildung mindestens Folgendes durchführen:
  1. 100 Stunden als verantwortlicher Pilot
  2. 20 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Pilot, einschließlich eines Fluges über eine Strecke von mindestens 540km (300 NM), bei dem Landungen bis zum vollständigen Stillstand auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen durchzuführen sind;
  3. 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug, davon höchstens fünf Instrumentenbodenzeit und
  4. 5 Stunden Nachtflug.
  5. Einem Bewerber, der die Teilnahme an dem Ausbildungsmodul A (Grundlagen des Instrumentenfluges) nachweist, können im Rahmen der modularen Ausbildung bis zu 10 Stunden auf die geforderte Ausbildungszeit im Instrumentenflug angerechnet werden.

 

Theoretische Ausbildung

 

Sie können die theoretische Pilotenausbildung mit einem genehmigten Fernlehrgang in Verbindung mit 60h Nahunterricht an unserer Flight Training Organisation durchführen.  Die theoretische Ausbildung ist innerhalb von 18 Monaten abzuschließen.

 

Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende Fächer: Luftrecht; Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse-Zelle/Systeme/Triebwerk; Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse-Instrumentierung; Masse und Schwerpunktlage; Flugleistung; Flugplanung und Überwachung des Flugverlaufes; Menschliches Leistungsvermögen; Meteorologie; Allgemeine Navigation; Navigation; Betriebliche Verfahren; Aerodynamik; VFR-Sprechfunkverkehr.

 

 

Praktische Ausbildung

 

  • Bewerber für die Berufspilotenausbildung, die nicht im Besitz einer Instrumentenflugberechtigung sind, müssen mindestens 25 Stunden Flugausbildung mit einem Lehrberechtigten absolvieren, darin enthalten 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug, von denen bis zu fünf Stunden in einem FNPT II durchgeführt werden können.
  • Bewerber für die Pilotenausbildung zum Berufspilot, die im Besitz einer gültigen IR(A) sind, wird die Ausbildungszeit im Instrumentenflug mit einem Lehrberechtigten in vollem Umfang angerechnet.  Sie müssen mindestens 15 Stunden Sichtflugausbildung mit einem Lehrberechtigten absolvieren.
  • Bewerber für die Berufspilotenausbildung, die im Besitz einer gültigen IR(H) sind, können bis zu fünf Stunden Ausbildungszeit im Instrumentenflug mit einem Lehrberechtigten angerechnet werden, wobei mindestens fünf Stunden Ausbildungszeit im Instrumentenflug mit einem Lehrberechtigten in einem Flugzeug durchzuführen sind.
  • Bewerber für die Ausbildung zum Berufspilot, die nicht im Besitz einer Nachtflugqualifikation für Flugzeuge sind, müssen zusätzlich mindestens fünf Stunden Nachtflugsausbildung auf Flugzeugen absolvieren.
  • Mindestens 5 Stunden der Berufspilotenausbildung sind in einem Flugzeug durchzuführen, das für die Beförderung von mindestens vier Personen zugelassen ist und über einen Verstellpropeller und ein Einziehfahrwerk verfügt.
  • Die Flugausbildung zum Berufspilot und die praktische Prüfung sind in einem Zeitraum von 36 Monaten nach bestehen aller geforderten theoretischen Prüfungsarbeiten abzuschließen.

 

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