Berufspilotenausbildung - CPL(A) - modular

Als Inhaber einer Berufspilotenlizenz (Commercial Pilot License (Airplane)- CPL(A)) sind Sie berechtigt

  • alle Rechte einer PPL(A) auszuüben
  • als verantwortlicher Pilot oder Kopilot auf Flugzeugen tätig zu sein, die nicht zur gewerbsmäßigen Beförderung eingesetzt werden
  • als verantwortlicher Pilot bei der gewerbsmäßigen Beförderung auf Flugzeugen mit einem Piloten tätig zu sein
  • als Copilot bei der gewerbsmäßigen Beförderung tätig zu sein.

Termine

Beginn jederzeit möglich! Fragen Sie einfach nach.

 

Voraussetzungen

zu Beginn der Berufspilotenausbildung: 

  • PPL(A) (Privatpilotenlizenz) oder MPL(A)
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse in Mathematik und Physik
  • 150 Flugstunden als Pilot
  • Mindestalter 17 Jahre
  • gültiges Tauglichkeitszeignisses der Klasse 1

zu Beginn der praktischen Ausbildung zum Berufspilot:

  • Nachweis der Teilnahme an einem Erste Hilfe Lehrgang

zur Ausstellung der Berufspilotenlizenz

  • Mindestalter 18 Jahre
  • 200 Flugstunden als Pilot auf Flugzeuge mit einem von einem JAA-Mitgliedstaat erteilten oder akzeptierten Lufttüchtigkeitszeugnis
  • Anrechnung von Flugzeiten:  von den 200 Flugstunden können 30 Stunden als verantwortlicher Pilot mit einer PPL(H) auf Hubschraubern oder 100 Stunden als verantwortlicher Piot mit einer CPL(H) auf Hubschraubern oder 30 Stunden als verantwortlicher Pilot auf Reisemotorseglern oder Segelflugzeugen durchgeführt worden sein.
  • Flugzeit:  Der Bewerber muss innerhalb der 200 Flugstunden der modularen Ausbildung mindestens Folgendes durchführen:
  1. 100 Stunden als verantwortlicher Pilot
  2. 20 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Pilot, einschließlich eines Fluges über eine Strecke von mindestens 540km (300 NM), bei dem Landungen bis zum vollständigen Stillstand auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen durchzuführen sind;
  3. 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug, davon höchstens fünf Instrumentenbodenzeit und
  4. 5 Stunden Nachtflug.
  5. Einem Bewerber, der die Teilnahme an dem Ausbildungsmodul A (Grundlagen des Instrumentenfluges) nachweist, können im Rahmen der modularen Ausbildung bis zu 10 Stunden auf die geforderte Ausbildungszeit im Instrumentenflug angerechnet werden.

 

Theoretische Ausbildung

Sie können die theoretische Ausbildung mit einem genehmigten Fernlehrgang in Verbindung mit 60h Nahunterricht an unserer Flight Training Organisation durchführen.  Die theoretische Ausbildung ist innerhalb von 18 Monaten abzuschließen.

 

Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende Fächer: Luftrecht; Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse-Zelle/Systeme/Triebwerk; Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse-Instrumentierung; Masse und Schwerpunktlage; Flugleistung; Flugplanung und Überwachung des Flugverlaufes; Menschliches Leistungsvermögen; Meteorologie; Allgemeine Navigation; Navigation; Betriebliche Verfahren; Aerodynamik; VFR-Sprechfunkverkehr.

 

Praktische Ausbildung

  • Bewerber für die Berufspilotenausbildung, die nicht im Besitz einer Instrumentenflugberechtigung sind, müssen mindestens 25 Stunden Flugausbildung mit einem Lehrberechtigten absolvieren, darin enthalten 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug, von denen bis zu fünf Stunden in einem FNPT II durchgeführt werden können.
  • Bewerber für die Ausbildung zum Berufspilot, die im Besitz einer gültigen IR(A) sind, wird die Ausbildungszeit im Instrumentenflug mit einem Lehrberechtigten in vollem Umfang angerechnet.  Sie müssen mindestens 15 Stunden Sichtflugausbildung mit einem Lehrberechtigten absolvieren.
  • Bewerber für die Berufspilotenausbildung, die im Besitz einer gültigen IR(H) sind, können bis zu fünf Stunden Ausbildungszeit im Instrumentenflug mit einem Lehrberechtigten angerechnet werden, wobei mindestens fünf Stunden Ausbildungszeit im Instrumentenflug mit einem Lehrberechtigten in einem Flugzeug durchzuführen sind.
  • Bewerber für die Ausbildung zum Berufspilot, die nicht im Besitz einer Nachtflugqualifikation für Flugzeuge sind, müssen zusätzlich mindestens fünf Stunden Nachtflugsausbildung auf Flugzeugen absolvieren.
  • Mindestens 5 Stunden der Berufspilotenausbildung sind in einem Flugzeug durchzuführen, das für die Beförderung von mindestens vier Personen zugelassen ist und über einen Verstellpropeller und ein Einziehfahrwerk verfügt.
  • Die Flugausbildung zum Berufspilot und die praktische Prüfung sind in einem Zeitraum von 36 Monaten nach bestehen aller geforderten theoretischen Prüfungsarbeiten abzuschließen.

 

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